Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz
Zurück zur 1-1-1-Besucherregelung
Landkreis Konstanz. Ab Sonntag, 19. Dezember gilt in den Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) wieder die 1-1-1 Regelung. Das bedeutet: Es ist pro Tag ein Besucher pro Patient erlaubt. Besucher müssen einen Nachweis über einen aktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen. Teststationen gibt es an den Kliniken Konstanz und Singen vor Ort. Das Tragen einer FFP-2 Maske ist im gesamten Klinikum, also auch im Krankenzimmer, vorgeschrieben. Das gilt...