MVZ ist von Schaffung von Arztsitzen abhängig
Landratsamt sieht medizinische Versorgung in Radolfzell abdedeckt

Symbolbild Krankenhaus Radolfzell | Foto: Archiv SWB
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Radolfzell. Durch die Schließung des Krankenhauses in Radolfzell entsteht keine stationäre Versorgungslücke für die Radolfzeller Bevölkerung, stellte das Landratsamt in einer weiteren Medienmitteilung am Montag im Nachgang zur Medienkonferenz vom letzten Freitag klar, in dem das Ende des Krankenhauses zum 30. Juni diesen Jahres angekündigt wurde.  Die kritische Fahrzeit von maximal 30 Minuten für Notfälle werde weiterhin eingehalten. Dies habe unter anderem das Gutachten der Lohfert & Lohfert AG deutlich herausgearbeitet. Alle Erreichbarkeitszeiten und die erforderlichen Angebote für die Grund- und Regelversorgung würden weiterhin durch die Krankenhäuser in Konstanz und Singen abgedeckt.

Auch nach der Schließung des Krankenhauses entsteht nach den bestehenden Regeln keine Notfall-Versorgungslücke in Radolfzell. Der Rettungsdienst transportiere Notfälle mit vital bedrohlichen Beeinträchtigungen schon jetzt in die Krankenhäuser in Singen und Konstanz. Der Notarzt-Standort in Radolfzell bleibt von der Beendigung des Krankenhausbetriebs unberührt.

Der Landkreis ist nach dem Landeskrankenhausgesetz (§ 3 LKHG) als Rückfallebene zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung verpflichtet, sofern dies nicht durch andere Träger sichergestellt ist. Dies bezieht sich auf die Erreichbarkeit eines Krankenhauses und auf die dort angebotenen Leistungen. Um die Aufgabe zu erfüllen, bedient sich der Landkreis Konstanz des GLKN, dessen Mehrheitseigentümer der Landkreis mit 52 Prozent ist. Außerdem gehören je 24 Prozent der Spitalstiftung Konstanz und der Fördergesellschaft Hegau-Bodensee-Klinikum mbH, bei der wiederum auch der Spitalfonds Radolfzell Miteigentümer ist. Alle drei Eigentümer entsenden Mitglieder in den Aufsichtsrat des GLKN, sodass dort auch mehrere Mandatsträger aus Radolfzell an den Sitzungen teilnehmen.

Es besteht eine gute Versorgung durch die niedergelassene Ärzteschaft, stellt das Landratsamt weiter fest: Laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind derzeit sämtliche Disziplinen von KV-Arztsitzen im Niederlassungsbereich Radolfzell gesperrt, sodass nach der Bedarfsplanung der KV (externer Link) folglich keine Versorgungslücke besteht. Hier entsteht durch die Schließung des Krankenhauses keine Lücke. Diese Bereiche sind mit niedergelassenen kompetenten Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachdisziplinen abgedeckt. Beispielsweise gibt es mit der Praxis Dr. Schmid eine größere chirurgische Praxis inklusive ambulantem OP.

Lediglich bei den Hausarzt-Sitzen sind im Laufe des Jahres 2023 noch Sitze offen. Gleichzeitig gehört die hausärztliche Versorgung nicht zur Kernkompetenz eines Krankenhausbetriebs, denn dieser ist auf spezialisierte fachärztliche Leistungen ausgerichtet. Schon jetzt werde die Lücke in der hausärztlichen Versorgung nicht durch den Krankenhausbetrieb in Radolfzell ersetzt, sodass dessen Wegfall auch keine zusätzliche Versorgungslücke entstehen lasse.

Voraussetzungen zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ):

Der Aufsichtsrat habe sich in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag ausführlich mit dieser Thematik befasst und die Geschäftsführung ausdrücklich darin unterstützt, die entsprechenden Gespräche zu führen und konstruktiv an der Etablierung beziehungsweise bei der Fortführung eines medizinischen Angebots vor Ort mitzuwirken. Gleichwohl bestand Einigkeit, dass der GLKN allein dies nicht wird herbeiführen können, sondern eine enge Kooperation der Stadt Radolfzell und der niedergelassenen Ärzteschaft erforderlich ist, so die Position des Landratsamts für weitere Schritte in die medizine Versorgung der Zukunft.

Die Gründung eines MVZ erfordere kassenärztliche Sitze verschiedener Fachrichtungen (fachübergreifende Einrichtung) oder die Besetzung von zwei Ärzten einer Fachgruppe (arztgruppengleiche Einrichtung), die mindestens zu jeweils 50 Prozent angestellt sein müssen.

Zudem sei das derzeitige Krankenhausgebäude ohne umfassende Investitionen ungeeignet, um darin längerfristig ein medizinisches Angebot zu etablieren, wenngleich dies ein Punkt ist, der auch die Pflege des Gebäudes durch den Gesundheitsverbund berührt in den Jahren seit der Bildung des Verbunds vor zehn Jahren.
Gleichzeitig sei es essenziell, eine derartige Gründung im Einklang mit der lokalen niedergelassenen Ärzteschaft zu organisieren, deren Unterstützung beispielsweise erforderlich ist, um die nötige Anzahl an KV-Sitzen dafür zu erhalten.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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