Keine Testpflicht mehr für Klinikbesucher
Nur Maskenpflicht bleibt vermutlich bis April bestehen

Symbolbild Hegau-Bodensee-Klinikum | Foto: of/ Archiv
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Singen/Kreis Konstanz.  „Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am vergangenen Donnerstag in Stuttgart. Bund und Land haben die Corona-Pandemie als beendet erklärt, die Corona-Verordnungen sind nun aufgehoben.

Die erfreuliche Folge für die Patienten und Besucher des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN): Besuche in den Kliniken sind damit wieder uneingeschränkt möglich, die 1-1-1 Regelung gehört ab dem 1. März 2023 der Vergangenheit an! Auch die Testpflicht entfällt, deswegen enden die Angebote der vor den Haupteingängen der Akutkliniken befindlichen Teststationen.

Lediglich die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Kliniken und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand erst zum 7. April 2023 abschaffen, als letzte Sicherheitsmaßnahme. Während das Personal und stationäre Patienten sowie deren stationär aufgenommene Begleitpersonen ab dem 1. März von der Maskenpflicht befreit sind, müssen Besucher sowie
Patienten ambulanter Einrichtungen (ambulantes Operieren, Dialyse, Physiotherapie, Sprechstunden) und alle Besucher von stationären Patienten weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Vom Besuch ausgeschlossen sind zum Schutz der Patienten und des Personals Menschen, bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Covid 19-Erkrankung besteht, die also entsprechende Symptome oder ein positives Testergebnis haben.

Das Betreten der Kliniken ist weiterhin nur über die zentralen Haupteingänge möglich.

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Presseinfo aus Singen

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