Altstadt und Holzkirche sollen geschützt werden
Auch 2019 wieder Feuerwerksverbot
Konstanz. In der Altstadt und im Gebiet Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil dürfen an Silvester wieder keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Das gesetzliche Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt fast ganzjährig, vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber: In der Konstanzer Altstadt (Geltungsbereich siehe Plan) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen,...