Reichenau, Allensbach und Konstanz startet gemeinsame Erhebung
Gemeinsamer Mietspiegel für die Region Konstanz
Konstanz. Die Stadt Konstanz und die Gemeinden Allensbach und Reichenau erstellen ab Mitte Dezember 2019 zusammen mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen einen gemeinsamen Mietspiegel. Dieser wird den Mietspiegel Konstanz 2017 mit aktuellen Zahlen ersetzen und zum ersten mal auch einen Überblick über den Mietmarkt der Gemeinden Allensbach und Reichenau bieten.
Das Gemeinschaftsprojekt, das auch großzügig vom Land Baden-Württemberg gefördert wird, trägt wesentlich zur Rechtssicherheit bei der Mietpreisfestlegung auf dem Wohnungsmarkt bei. Für die repräsentative Erhebung, die bis Mitte Januar 2020 stattfindet, ist der Rücklauf von mindestens circa 1.000 ausgefüllten Fragebögen erforderlich.
Der Mietspiegel 2020 wird komplett neu erstellt. Grundlage für den Mietspiegel sind die Daten aus der Befragung von Haushalten der Stadt Konstanz und der Gemeinden Allensbach und Reichenau. Für diese Befragungen kommen rund 15.000 Haushalte aller drei Gemeinden in Frage. Die Adressen wurden mit Hilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens aus den jeweiligen Einwohnermeldedateien ermittelt. Die zufällig ausgewählten Mieter erhalten in den nächsten Tagen einen Brief mit den Fragebögen und einem Informationsschreiben zugesandt.
Die Stadt Konstanz und die Gemeinden Allensbach und Reichenau bitten um rege Teilnahme
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, die Stadt Konstanz und die Nachbargemeinden Allensbach und Reichenau bitten jedoch um rege Beteiligung. Die Fragebögen können online ausgefüllt oder per Post an das EMA-Institut zurück gesendet werden. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten sind im Begleitschreiben enthalten. Ferner ist ein Freiumschlag zur Rücksendung beigefügt. Für eine repräsentative Befragung sind über 1.000 komplett ausgefüllte Hauptfragebögen erforderlich. „Deshalb ist es sehr wichtig, dass alle ausgewählten Mieter an der Befragung teilnehmen. Nur so können wir den Bürgern wieder einen Mietspiegel in der bisherigen Qualität zu Verfügung stellen“, erklärt Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
Der Fragebogen umfasst vier Seiten und einen einseitigen Filterfragebogen. Abgefragt werden Mietspiegelrelevanz, Art des Gebäudes und der Wohnung, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung sowie Modernisierung (einschließlich energetischer Modernisierung), Mietpreis und Betriebskosten, Wohnlage und Umfeld sowie allgemeine Angaben.
Die erfassten Daten aus den komplett ausgefüllten Fragebögen werden vom EMA-Institut anonym erfasst und ausgewertet. Das Institut erarbeitet daraus einen Mietspiegel-Entwurf. Dieser wird anschließend im Arbeitskreis Mietspiegel diskutiert, bevor er in der ersten Jahreshälfte 2020 den jeweiligen Gemeinderäten zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Für den Bereich der Stadt Konstanz gibt es seit 2002 einen „qualifizierten Mietspiegel“. Die Gemeinden Allensbach und Reichenau haben bislang noch keinen. Die Einführung eines gemeinsamen Mietspiegels für alle drei Gemeinden ist ein großer Fortschritt, sind sich Herbert Weber, Vorsitzender des Deutschen Mieterbund Bodensee e.V. und Thomas Daiger, Vorsitzender vom Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Konstanz und Umgebung e.V., einig. Auch sie hoffen auf eine rege Beteiligung der angeschriebenen Personen.
Der qualifizierte Mietspiegel ist ein unverzichtbares Instrument des Nachweises der ortsüblichen Mieten. Er wird aus einer großen Zahl von Daten erhoben, nach wissenschaftlichen Standards ausgewertet und gewährleistet somit eine hohe Objektivität und einen transparenten Überblick über die Situation auf dem Mietmarkt. Er bietet eine rasche Orientierung sowohl für Vermieter als auch für Mieter und nützt somit beiden Vertragsparteien.
Auch Bürgermeister Stefan Friedrich aus Allensbach ist sich mit seinem Amtskollegen der Gemeinde Reichenau, Dr. Wolfgang Zoll, einig: Der Mietspiegel wird auch in den beiden Gemeinden, in denen er neu eingeführt wird, dazu beitragen, ünnötigen Streit zwischen Vermietern und Mietern zu vermeiden und so einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl darstellen.
Um auch weiterhin ortsübliche Mieten in dieser Form nachweisen zu können, muss ein Mietspiegel alle zwei Jahre fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare