Wieder Feuerwerksverbot in Konstanzer Altstadt
Konstanz. Wie in den Jahren zuvor, dürfen in der Altstadt, in Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil auch zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper gezündet werden. teilte die Stadt Konstanz mit. Das gesetzliche Abbrennverbot gilt fast ganzjährig, immer vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber: In der Konstanzer Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 auch am 31. Dezember und 1. Januar...