Wieder Feuerwerksverbot in Konstanzer Altstadt
![Der Geltungsbereich des Konstanzer Feuerwerksverbots. Um das ganze Bild zu sehen, kann man es anklicken. | Foto: Stadt Konstanz](https://media04.wochenblatt.net/article/2023/12/27/1/208001_L.jpg?1703703610)
- Der Geltungsbereich des Konstanzer Feuerwerksverbots. Um das ganze Bild zu sehen, kann man es anklicken.
- Foto: Stadt Konstanz
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Konstanz. Wie in den Jahren zuvor, dürfen in der Altstadt, in Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil auch zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper gezündet werden. teilte die Stadt Konstanz mit.
Das gesetzliche Abbrennverbot gilt fast ganzjährig, immer vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig.
Aber: In der Konstanzer Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Grundlage hierfür ist ein Beschluss im Gemeinderat vom 24. März 2011 und die zugehörige Allgemeinverfügung.
Für alle Stadtteile gilt zudem: Das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel an der hölzernen Betshalle bei der Lorettokapelle, ist verboten.
Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Generell sollte nur in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden.
Der Umwelt zu Liebe wird darum gebeten nach dem Feiern abgebranntes Feuerwerk und Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß zu entsorgen.
Quelle: Stadt Konstanz | Presse, Medien und Kommunikation
Autor:Presseinfo aus Singen |
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