Bebauungsplanverfahren für "Krumme Reute"
Erster Solarpark für die Doppelgemeinde wird vorbereitet
Rielasingen-Worblingen. Die Doppelgemeinde Rielasingen-Worblingen hat es aufgrund der großen Siedlungsflächen auf einer relativ kleinen Gemarkung nicht einfach, die Vorgaben des Landes zu erfüllen, um zwei Prozent ihrer Fläche für die Erzeugung von regenerativen Energien, als Photovoltaik oder Windenergie zu nutzen. Ein erster größerer Anfang wurde nun aber im Gemeinderat noch vor der Weihnachtspause mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Krumme Reute" östlich von Worblingen gemacht.
Das Unternehmen "solarcomplex AG" und das örtliche Unternehmen "CS Schwarz Erdbewegungen" wollen hier als Vorhabensträger einen Solarpark auf einer Fläche von rund sechs Hektar umsetzen, der einmal eine Leistung von jährlich acht Megawatt Strom produzieren kann, so die Erläuterungen von Bene Müller von solarcomplex in der Sitzung des Gemeinderats.
Das Gelände wird von den Vorhabensträgern, wie auch vom Landratsamt in seiner Einschätzung der Solarflächen für die Doppelgemeinde als sehr gut geeignet angesehen. Rund 500 Meter entfernt von der Wohnbebauung östlich von Worblingen, südlich der Kreisstraße 6158 in einem früher zum Kiesabbau genutzten Terrain könne es aus der Umgebung heraus praktisch optisch nicht wahrgenommen werden. Ökologisch stelle es derzeit keinen großen Wert dar. Das Gelände könne mit der Überstellung durch die Solartische, die nur mit Metallpfählen im Boden verankert werden sollen und eine geplante Weidenutzung durch Schafe sogar aufgewertet werden. Die Vorhabensträger haben die Grundstücke für den Solarpark bereits erworben, wurde in der Sitzung weiter vermittelt. In der Nähe der Anlage gibt es zudem einen Netzverknüpfungspunkt, an dem der produzierte Strom eingespeist werden kann.
Nun muss freilich das Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden. Das dürfte trotz der Ankündigungen von Beschleunigung durch das Land mit den parallel durchzuführenden Änderungen des Flächennutzungsplans an die zwei Jahre in Anspruch nehmen, durch die vielen bürokratischen Details, die in den Verfahren bewältigt werden müssen. Am Schluss des Verfahrens soll dann ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und den beiden Vorhabensträgern stehen. Diese müssen das Bauleitplanverfahren auch selbst zahlen.
Insgesamt müsste Rielasingen-Worblingen im Zuge der Landesvorgaben mit den zwei Prozent auf 28,8 Hektar im Gemeindegebiet regenerative Energie erzeugen. Die zwei Prozent seien aber eine Vorgabe für ganz Baden-Württemberg, wurde in der Sitzung eingeschränkt. Ob das dann auch auf die Gemeinden heruntergebrochen werde, sei noch nicht ganz ausdiskutiert, so die Vorlage zur Sitzung.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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