Zumindest Einkaufstourismus wäre damit noch möglich
Land setzt auf 48-Stunden-Regelung an der Grenze

Grenze | Foto: Zumindest für den "kleinen Grenzverkehr", als Einkaufstouristen und Pendler, bleibt die Grenze zur Schweiz vorerst geöffent. Das Land bezieht in die neue Regelung auch die Kantonte Thurgau und Schaffhausen ein. Im Bild die Grenzöffnung nach dem letzten Lo
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Stuttgart. Die Grenze geht nun wieder ein Stück weit zu. In der Nacht veröffentlichte das Sozialministerium eine neue Regelung, nach der nun auch für die Kantone Schaffhausen und Thurgau, bisher war nur Zürich als Risikogebiet eine Einschränkung erlassen worden, nach der ohne Quarantäne ein Aufenthalt von 48 Stunden im Nachbarland möglich ist. Dafür sei allerdings ein negativer Corona-Test notwendig, der nicht älter als zwei Tag ist. Für die Grenzkantone wurde eine Ausnahmeregelung getroffen, die einen Aufenthalt von 24 Stunden ohne Test ermögliche.

Der Bundestagsabgeordnete Andreas Jung hatte für die Besuch von Angehörigen noch einen Zeitraum von 72 Stunden vorgeschlagen, das als Ausnahme in den in Berlin am Mittwoch gesetzten Gesetzen möglich gewesen wäre. Zumindest ein Einkaufstourismus wäre damit noch möglich. Die Regelung ist seit Samstagmorgen bereits in Kraft gesetzt worden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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