Übergangslösung bis zu digitalen Lösung soll am Mittwoch beschlossen werden
Bagatellgrenze für Schweizer soll vorläufig auf 50 Euro festgesetzt werden
Berlin/ Konstanz. In Sachen Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuer-Rückvergütung soll nun schnell beschlossen werden. Für die Sitzung des Bundeskabinetts vom kommenden Mittwoch hat Finanzminister Olaf Scholz nun eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingebracht. Sie soll auch nur übergangsweise wirksam sein, bis eine digitale Lösung zugelassen werden kann, wird aus Berlin berichtet. Die ursprünglich gesetzten 175 Euro, gegen die die Kammern wie auch die Landkreise der Region Sturm gelaufen sind, ist damit vom Tisch. Die jetzige Grenze liegt sogar noch unter den 75 Euro, die der Landkreis Konstanz über den Kreistag gefordert hatte.
Ensprechend erleichtert zeigen sich dazu auch die regionalen Bundespolitiker. „Das ist ein guter Kompromiss und eine in der Sache angemessene Lösung. Die unterschiedlichen berechtigten Belange werden unter einen Hut gebracht: Wertschöpfung in der Region einerseits und Entlastung der Zollbeschäftigten andererseits. Wichtig ist das Bekenntnis zur digitalen Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung, erst sie bringt umfassende Entlastung. Das muss jetzt mit Hochdruck umgesetzt werden. Die Einführung einer Wertgrenze von 175 Euro ist damit vom Tisch - 175 Euro sind eben gerade keine Bagatelle! Eine Wertgrenze von 50 Euro ist dagegen eine Bagatellgrenze, die diesen Namen verdient. Sie ermöglicht bis zur ihrem Auslaufen mit Einführung der digitalen Abwicklung die Erhebung der tatsächlichen Auswirkungen einer solchen Regelung," so die gemeinsame Stellungnahme der CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Wahlkreis Konstanz), Thorsten Frei (Wahlkreis Schwarzwald-Baar), Felix Schreiner (Wahlkreis Waldshut) und Armin Schuster (Wahlkreis Lörrach).
„Ich bin froh, dass die Wertobergrenze von 175 Euro vom Tisch ist. Eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro und die Weiterentwicklung der App ist ein guter Kompromiss. Wichtig ist mir aber auch, dass geschaut wird, wie sich die Bagatellgrenze auf den Handel an der Deutsch-Schweizer Grenze auswirkt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach langem Ringen lege das Bundesfinanzministerium nun einen Vorschlag vor, der sowohl das Anliegen der deutschen Bürger in den betroffenen Kommunen mit Zollabfertigungsstellen als auch des Handels berücksichtige, für den eine Wertobergrenze von 175 Euro einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeutet hätte.
Was allerdings noch aussteht, ist nun ein konkreter Termin, bis wann eine digitale Lösung einsatzbereit wäre, die dann eine tatsächlich enorme Entlastung für den Zoll hier in der Grenzregion bedeuten würde.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare