Fiedlers Tag vom 31. März 2023
Nicht nur auf Bundesebene ist eine Wahlrechtsreform vollzogen worden, auch das Land hat im Kommunalwahlrecht wichtige Änderungen vollzogen, die auch künftig Neuwahlahlen wie in Tengen vermeiden sollen. sondern nur noch eine Stichwahl bei besten beiden KandidatInnen zulassen. Und auch zum Wahlalter und zur Altersgrenze gab es Veränderungen.
Darüber freut sich der Landesseniorenrat ganz besonders: „Das war ein mutiger und überfälliger Schritt gegen Altersdiskriminierung, nach oben und nach unten, sowie für mehr Demokratie im Lande“, so der Landesvorsitzende Prof. Dr. Eckart Hammer am Donnerstag. „Mit der Absenkung des aktiven und passiven Wahlalters werden die Jungen motiviert, sich an der Demokratie zu beteiligen und die Gestaltung ihrer Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.“ Und mit der Aufhebung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeister werden Berufs- und Lebenserfahrung Älterer wertgeschätzt. „So kann sich die „Generation Zukunft“ mit der „Generation Generativität“ verbünden, um die großen Zukunftsfragen wie etwa den Klimawandel zu bearbeiten.“
Derzeit ist es allerdings auch so, dass immer mehr BürgermeisterInnen vorzeitig aufhören (müssen). Das ruft vielleicht auch danach, die Rahmenbedingen in der Lokalpolitik nachzuschärfen. Denn das liegt an der Bürokratie!
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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