Vortrag der Handwerkskammer
Was Betriebe bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung wissen müssen
Landkreis Konstanz. Die Beauftragung von Subunternehmern ist im Baubereich weit verbreitet. Allerdings sei die Gefahr der nachträglichen Feststellung einer Scheinselbständigkeit durch eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung sehr hoch, heißt es seitens der Handwerkskammer Konstanz. Hier gehe es nicht selten um die Rückerstattung von sechsstelligen Geldbeträgen.
In der Veranstaltung „Betriebsprüfung – was nun?“ in der Bildungsakademie in Singen am Mittwoch, 19. April, um 19 Uhr erfahren Betriebe, wie sie von vornherein die Haftung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge insbesondere bei Subunternehmerbeauftragung minimieren können und wie diese bei einer anstehenden oder erfolgten Prüfung am besten reagieren sollten. Ein weiteres Thema ist die mögliche Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu einer Frage- und Diskussionsrunde.
Referenten sind die Rechtsanwälte Rolf Stagat und Stefan Jäkel von der Kanzlei GKD Rechtsanwälte aus Konstanz. Eingeladen zu der Veranstaltung sind alle Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer. Die Teilnahme ist kostenlos. Für Getränke ist gesorgt. Um Anmeldung wird gebeten unter 07531/205-376 oder an constanze.herrmann@hwk-konstanz.de
Autor:Presseinfo aus Singen |
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