Stadtwerke Radolfzell setzen Regelung um
Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Nahwärme wird direkt weitergegeben

Symbolbild Stadtwerke Radolfzell. | Foto: Archiv/swb
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Radolfzell. Die Stadtwerke Radolfzell geben die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Mehrwertsteuer-Senkung auf Gas und Nahwärme rückwirkend zum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 in vollem Umfang an ihre Kunden weiter, teilten sie aktuell mit.

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent statt bisher 19 Prozent wird in den Jahresabrechnungen für Gas und Nahwärme zu 100 Prozent berücksichtigt. Eine gesonderte Mitteilung der Zählerstände ist nicht erforderlich. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch durch das IT-System abgegrenzt und auf der nächsten Rechnung, zum Beispiel der Jahresverbrauchsabrechnung oder Endabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen, wird die Systematik erklärt.

Falls Kunden dennoch ihren Zählerstand mitteilen möchten, können sie das entweder über die Webseite der Stadtwerke Radolfzell oder über das Online-Kundenportal erledigen. Sobald die konkreten Beschlüsse zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Gaspreisbremse vorliegen, werden die Stadtwerke-Kunden informiert.

Weitere Hinweise zur Senkung der Mehrwertsteuer sind auch unter www.stadtwerke-radolfzell.de nachzulesen. Unter anderem finden sich hier auch hilfreiche Tipps zum Energiesparen, teilen die Stadtwerke mit.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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