Tötung in Markdorf
Polizei und Staatsanwaltschaft geben Details zur Festnahme heraus

Foto: Symbolbild

Markdorf/Bodenseekreis. Die in einem Geschäft getötete 44-Jährige ist nach gerichtsmedizinischen Erkenntnissen von mehreren Schüssen getroffen worden, von denen mindestens einer todesursächlich war. Das gaben Staatsanwaltschaft Konstanz und Polizeipräsidium Ravensburg in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist demnach davon auszugehen, dass der 47-jährige Tatverdächtige nicht legal im Besitz der Handfeuerwaffe gewesen sein dürfte, die er zur Tatausführung verwendete und danach am Tatort zurückließ.

Bereits kurz nach der Tat erfolgte durch Zeugen der Hinweis auf ein Taxi, mit dem der mutmaßliche Täter den Tatort verlassen hatte. Da auch das Kennzeichen bekannt war, wurden umfangreiche polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Im Rahmen dieser Fahndung stellte eine Polizeistreife das gesuchte Fahrzeug im Landkreis Sigmaringen fest und folgte dem Wagen zunächst in einigem Abstand, so die Presseerklärung.

Noch während weitere Polizeikräfte für eine Intervention zusammengezogen wurden, steuerte das Taxi auf Anweisung des Fahrgasts den Polizeiposten Pfullendorf an, wo der Tatverdächtige eigeninitiativ ausstieg und sich ohne Gegenwehr vorläufig festnehmen ließ. Den bisherigen Ermittlungen zufolge kam es in dem Taxi, mit dem sich der 47-Jährige vor der Tat auch zum späteren Tatort fahren ließ, zu keiner Drohung oder Gewaltanwendung gegenüber dem Fahrer. Aufgrund der bei der Kriminalpolizei bislang vorliegenden Erkenntnisse war für das Taxipersonal nicht erkennbar, in welcher Absicht der beförderte Fahrgast unterwegs war.

Nach wie vor sucht die Kriminalpolizei Friedrichshafen Personen, die sich während der Tat in dem Gemischtwarenladen aufhielten und bislang noch keinen Kontakt zur Polizei hatten. Die vorliegenden Erkenntnisse lassen annehmen, dass noch nicht alle Betroffenen bekannt sind. Diese wichtigen Zeugen werden abermals gebeten, sich unter 07541/7010 bei der Kriminalpolizei zu melden. Neben einer Befragung zu den gemachten Beobachtungen kann auf Wunsch zusätzlich auch ein Kontakt zu psychosozialen Betreuungsangeboten vermittelt werden, um Hilfe bei der Verarbeitung des Erlebten zu erhalten.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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