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Urteil nach rechtlicher Überprüfung einer Singerin
Blitzer-Knöllchen sind rechtsgültig
Singen. Viele Autofahrer, die in den letzten Monaten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt worden waren, hatten Hoffnung geschöpft, dass sie ihr Knöllchen nicht zahlen müssen. Grund dafür war ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes, welches die nachträgliche Überprüfbarkeit der sogenannten Rohmessdaten des Messgerätes der Firma Jenoptik S350 vorschreibt. Dies sei die Grundlage dafür, dass man sich als Verkehrsteilnehmer im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch...