Urteil nach rechtlicher Überprüfung einer Singerin
Blitzer-Knöllchen sind rechtsgültig
Singen. Viele Autofahrer, die in den letzten Monaten wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt worden waren, hatten Hoffnung geschöpft, dass sie ihr Knöllchen nicht zahlen müssen. Grund dafür war ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes, welches die nachträgliche Überprüfbarkeit der sogenannten Rohmessdaten des Messgerätes der Firma Jenoptik S350 vorschreibt. Dies sei die Grundlage dafür, dass man sich als Verkehrsteilnehmer im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch fair verteidigen könne.
Genau das sah auch eine Autofahrerin aus Singen so und klagte gegen Blitzer-Knöllchen, die ihr von der Stadt Singen zugestellt wurden. Die Rohmessdaten ihres Vergehens seien nicht nachträglich überprüfbar gewesen und damit seien auch ihre Rechte auf eine wirksame Verteidigung und auf ein faires Verfahren verletzt worden. Doch diese Rechtsauffassung stellte der Senat beim Oberlandesgericht in Karlsruhe in Frage und wies die Klage als unbegründet ab.
Im Urteil heißt es dazu, dass die Verwertbarkeit der Ergebnisse nicht von deren nachträglicher Überprüfbarkeit abhänge. Somit muss dann wohl die Dame ihr Knöllchen bezahlen. Das Messgerät Jenoptik S350 ist übrigens in vielen Kommunen in Deutschland im Einsatz und hat auch nach wie vor seine Zulassung.
Auch beim Falschparken haben Widersprüche, die darauf abzielen, dass die Knöllchen durch beauftragte Privatpersonen ausgestellt worden und damit nichtig seien, kaum Erfolg. Die Bußgeldstelle weist nämlich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ausschließlich Mitarbeiter der Stadtverwaltung Singen dafür zuständig sind. In der Vergangenheit hatten verschiedene Gerichtsentscheidungen die Parkraumüberwachung durch Privatpersonen und die dadurch entstandenen Bußgeldverfahren als unwirksam erachtet.
- Stefan Mohr
Autor:Redaktion aus Singen |
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