Rechtsanspruch ab 2026/2027
Das Land schweigt zu den Details der Ganztagsgrundschule

Das Schülerhort Wirbelwind in Stockach soll weiterentwickelt werden, um den rechtlichen Anspruch der Eltern für eine ganztägige Betreuung ihres Kindes ab dem Schuljahr 2026/27 zu decken. | Foto: Anja Kurz
  • Das Schülerhort Wirbelwind in Stockach soll weiterentwickelt werden, um den rechtlichen Anspruch der Eltern für eine ganztägige Betreuung ihres Kindes ab dem Schuljahr 2026/27 zu decken.
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Stockach. Noch knapp zwei Jahre sind es, bis im Schuljahr 2026/2027 bundesweit der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule in Kraft tritt. Zur Halbzeit der Vorbereitungszeit für die Schulen und Kommunen vor Ort gab es in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 15. Mai, einen Sachstandsbericht von Hauptamtsleiter Hubert Walk.

Eine verlässliche Planung sei laut Walk nur bedingt möglich. Denn während ein grober Rahmen bereits feststeht, gebe es noch viele offene Fragen. Klar ist: Der Rechtsanspruch gilt zur Einschulung für die ersten Klassen im Schuljahr 2026/2027. Ab dann weitet sich der Anspruch jährlich auf die dann eingeschulten Klassen aus, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle vier Grundschulklassen gilt. Zeitlich ist ein Betreuungsangebot von acht Stunden von Montag bis Freitag in mindestens 48 Wochen des Jahres vorgesehen. "Das ist gewaltig", unterstrich der Hauptamtsleiter. Zwar richte sich der Anspruch eigentlich an den Landkreis Konstanz, "aber wir vor Ort sind im Boot und werden gefragt".

An welchen Schulen und welche Kosten?

Umso schwieriger, dass zu einigen zentralen Punkten noch klare Aussagen seitens des Landes fehlen. Stellvertretend ging es im Gemeinderat insbesondere um zwei Fragen, für die anhand von Annahmen geplant wird. So gehe man davon aus, dass nicht an jeder einzelnen Grundschule dieses Angebot vorgehalten werden muss. Das wäre insbesondere an den kleineren Schulen in den Ortsteilen "kaum leistbar", so Walk. Hier sollen die bisherigen Betreuungsangebote bestehen bleiben, der volle Anspruch werde zunächst nur in Stockach erfüllt. Unklar bleibe bislang, welche Distanz zwischen Wohnort und Schule als "zumutbar" für die Erfüllung des Rechtsanspruchs gilt. Ebenfalls offen sei, ob das Angebot kostenpflichtig oder kostenlos sein soll. Innerhalb der Kommunen werde angenommen, dass es kostenpflichtig sein kann.

Weiter gab er einen Überblick über die bestehenden Angebote, sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Die "Verlässliche Grundschule und flexible Nachmittagsbetreuung" bis maximal 16 Uhr an allen Grundschulen wolle man laut Hubert Walk beibehalten. Die Elternbeiträge jedoch sollen zum ersten Mal seit Einführung 2018 erhöht werden: Statt 25 Euro pro Monat für die Betreuung bis 13 Uhr ("Grundpaket") sollen es nun 30 Euro werden. Jede weitere Schulstunde kostete bisher vier Euro im Monat, vorgeschlagen wurden stattdessen nun sechs Euro pro weitere Stunde. Gut nachgefragt werde eine Betreuung bis 14 Uhr, ab 15 Uhr gibt es wohl aktuell keinen Bedarf. Dennoch, so Walk: "Die Nachfrage steigt langsam und wir wollen Schritt halten. Können wir auch."

"Tolle Arbeit der Stadt"

Ob in allen angepeilten 48 Wochen des Jahres das Angebot genutzt wird, stellte Walk infrage. Dennoch peile man am Schülerhort in Stockach den schrittweisen Ausbau hierfür an. Bisherige Schließtage in drei Ferienwochen werden ab 2025 geöffnet, Voraussetzung sind eine Voranmeldung bis zum 1. Januar des entsprechenden Jahres und eine Nachfrage für mindestens drei Kinder. Die aktuell 50 Plätze könnten auf 60 Plätze erhöht werden. Die Elternbeteiligung werde sich an den geltenden Sätzen orientieren, führte Hubert Walk aus. Für die bisherigen Schließtage soll ein zusätzliches Entgelt fällig werden: Für die Betreuung an fünf Tagen pro Woche wären das 80 Euro, bei vier Tagen 64 Euro.

Unter den Gemeinderäten und -rätinnen aller Fraktionen sorgten insbesondere die fehlenden Informationen von Seiten des Landes für Unmut. Claudia Weber-Bastong (SPD) etwa lobte die "tolle Arbeit der Stadt", während sie der bisherige Rahmen des Landes "maßlos enttäuscht". Die Reduzierung der Schließtage im Hort, sowie die Aufrechterhaltung der verlässlichen Grundschule und die Erhöhung des Elternbeitrags dort wurden als erste Schritte einstimmig durch den Rat beschlossen.

Autor:

Anja Kurz aus Engen

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