Neue Corona-Regeln zum Oktober
Weiter Test- und Maskenpflicht in den Kliniken
Landkreis Konstanz. Angesichts des neuen Infektionsschutzgesetzes weist der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) auf die ab Oktober geltenden Besucherregelungen hin, sie knüpfen nahtlos an die bestehenden Regelungen an.
Das bedeutet: Der Zutritt in alle Einrichtungen des Gesundheitsverbundes Landkreis Konstanz ist weiterhin nur mit einer FFP2-Maske erlaubt. Zudem gilt für alle Besucher weiter eine Testpflicht. Das bedeutet, dass bei Betreten des Krankenhauses ein aktuelles negatives Testergebnis von einer offiziellen Teststation vorgelegt werden muss (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert.
In den Einrichtungen des GLKN selbst werden aktuell keine Testmöglichkeiten angeboten.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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