Unterschriftenlisten waren nicht korrekt / Jetzt beginnt amtliche Wahlprüfung
Wahlanfechtung in Singen ist abgewiesen
Singen (of/stm/swb). Das Regierungspräsidium hat den Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Singen als unzulässig zurückgewiesen. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, sei nach dem Kommunalwahlgesetz der Einspruch eines Wahlberechtigten bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten nur zulässig, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Zwar seien dem Einspruch eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften beigefügt gewesen. Da die Unterschriftslisten nur einen pauschalen Hinweis auf die Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl enthielten, genügten sie jedoch den von der Rechtsprechung entwickelten Mindestanforderungen nicht.
Auch bei nur einem Wahleinspruch fordere die Rechtsprechung eine klar erkennbare Beziehung zwischen der jeweiligen Unterschrift und dem konkreten Einspruchsschreiben als Ausdruck der Identifikation des dem Wahleinspruch Beitretenden mit dem Einspruchsschreiben, so das Regierungspräsidium in seiner Begründung. Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren, konnten die vorgelegten Unterschriften nicht gewertet werden. Der Einspruch musste somit zurückgewiesen werden, ohne die Gründe der Wahlanfechtung im Einzelnen zu prüfen, teilt die Behörde mit. Und über die Gründe wird in Singen natürlich weiter heftigst spekuliert.
In der nun beginnenden amtlichen Wahlprüfung wird sich das Regierungspräsidium als Wahlprüfungsbehörde allerdings neben den von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen auch mit einzelnen Punkten, die durch die Wahlanfechtung bekannt geworden sind, zu beschäftigen haben.
Dies sind im Einzelnen ein Flugblatt des Verein „ProSingen“ e.V. zur Situation der Kliniken Singen und Konstanz im Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz sowie Äußerungen bei einer Wahlveranstaltung am 11. Juli zum Umfang des zukünftigen Kiesabbaus in Überlingen.
Inwieweit noch andere Gesichtspunkte einzubeziehen sind, wird die Prüfung im Laufe des einmonatigen Verfahrens ergeben.
Wie Henrich dem WOCHENBLATT mitteilte, sei seines Wissens eine Prüfung der Briefwahl nicht mehr vorgesehen. Ob die Wahlprüfung rechtzeitig vor Einsetzung des neuen Oberbürgermeisters am 16. September abgeschlossen sei, konnte Henrich nicht abschließend beantworten.
Oberbürgermeister Oliver Ehret fand es auf Anfrage des WOCHENBLATT´s interessant, dass vom Regierungspräsidium ermittelt werde. Doch zu einem schwebenden Verfahren wolle er sich ansonsten nicht äußern.
Wahlgewinner Bernd Häusler weilt derzeit in Urlaub und war deshalb zu einer Stellungnahme nicht zu erreichen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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