Haus & Grund stellt die Fakten vor
Keine Angst vor dem neuen Gebäudenergiegesetz
Singen/Hegau. Muss ein Eigentümer aktuell seine funktionierende Heizungsanlage austauschen? Diese Frage, die vielen Immobilienbesitzern auf den Nägeln brennt, beantwortet Florian Zimmermann mit einem klaren „Nein“. Vor Ende 2044 bestehe grundsätzlich keine Austauschpflicht, informierte der Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Singener Haus- und Grundeigentümervereins. Gerd Burkert, Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Konstanz, erläuterte unter anderem Einzelheiten und Ziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Vorteile von Wärmepumpen und Wärmenetzen, Förderprogramme und Sanierungsbeispiele.
Fast 300 Mitglieder waren der Einladung von Haus & Grund in den Bürgersaal des Rathauses gefolgt und zeigten so das große Interesse am Thema. Als Hausherr begrüßte Thomas Mügge, Fachbereichsleiter Bauen, Zuhörer und Referenten und freute sich gemeinsam mit dem Vorsitzenden von Haus & Grund Singen, Bernhard Hertrich über das volle Haus.
Am 31. Dezember 2044 ist Schluss mit fossilen Brennstoffen
Florian Zimmermann erklärte zum GEG, das seit 1. Januar in Kraft ist, dass weitgehend die bisherigen Regelungen zu beachten sind. Danach dürfen Öl- oder Gasheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden, ebenso die, die nach 1991 eingebaut und 30 Jahre alt sind. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel und verschiedene Hybridheizungsanlagen in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie.
Unabhängig davon ist am 31. Dezember 2044 Schluss mit fossilen Brennstoffen. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, und dann mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, gelten andere Bedingungen und Fristen. Die sind abhängig von der Größe der Kommune, von dem kommunalen Wärmeplan – falls vorhanden, oder auch vom eventuell vorhandenen Wärmenetz oder Wasserstoffnetzausbauplan. Zimmermann empfiehlt, sich im Einzelfall bei Haus & Grund über sinnvolle Sanierung, Fördermöglichkeiten und Einfluss auf die Miete zu informieren.
Kostenfreie Beratung bei der Energieagentur
Individuelle Beratung bietet auch die Energieagentur Kreis Konstanz. „Es ist noch möglich Öl- und Gasheizungen einzubauen“, erklärt Geschäftsführer Gerd Burkert. Er rate aber davon ab. Spätestens ab 2027, wenn der nationale Emissionshandel in die Hände der EU übergehe, würde die CO2 Bepreisung und damit die Kosten für fossile Energieträger erheblich steigen. Für eine drei-Personen-Haushalt könnte das Mehrkosten für Gas von 1080 Euro und für Öl von 1728 Euro bedeuten. Außerdem werde ab 2029 ein steigender Anteil erneuerbarer Energien verlangt. Zu bedenken sei auch, dass aus wirtschaftlichen Gründen ein vorzeitiger Rückbau der Anlage drohe.
Zum Wärmepumpen Einbau rät Burkert dazu, auf natürliche Kältemittel zu achten, da in alten Kältemitteln immer noch Fluor-Kohlenwasserstoffe enthalten seien mit einer klimaschädlichen Wirkung, die 1.000- bis 9.000-mal stärker ist als CO2. Wärmenetze hätten den Vorteil, das unterschiedliche Energieträger oder Wärmequellen kombiniert erschlossen werden könnten. Burkert stellte auch verschiedene Förder- und Zuschussmöglichkeiten vor. Burkert empfiehlt grundsätzlich zuerst die Maßnahmen der Gebäudehülle und danach die Maßnahmen der Anlagetechnik durchzuführen.
Abschließend stellte er einige Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden vor, unter anderem mittels Wärmepumpe, Heizgemeinschaften, Solar kombiniert mit Pellets-Ofen oder auch Dämmung zum Fast-Passivhaus. Zur Finanzierung rät er die Bedingungen der Hausbank mit den KFW -Möglichkeiten zu vergleichen und den KfW-Vorteilsrechner zu nutzen. „Lassen Sie sich aber im Vorfeld bei der Energieagentur kostenlos beraten“, empfiehlt Gerd Burkert.
Quelle: Haus & Grund Singen.Hegau, Claudia Kipker-Preyß
Autor:Presseinfo aus Singen |
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