Dem Anstieg des Individualtourismus entgegenkommen
Bohlingen bekommt dieses Jahr einen Wohnmobilstellplatz

Auf dem Festgelände der Bohlinger Sichelhenke soll im Frühjahr/Sommer diesen Jahres ein Stellplatz für acht bis zehn Wohnmobile entstehen.  | Foto: Philipp Findling
  • Auf dem Festgelände der Bohlinger Sichelhenke soll im Frühjahr/Sommer diesen Jahres ein Stellplatz für acht bis zehn Wohnmobile entstehen.
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Singen. Im Bohlinger Ortsschaftsrat wurde bereits darüber diskutiert, nun wurde es im Ausschuss für Kultur und Tourismus in Singen beschlossen: Am Festplatzgelände der Bohlinger Sichelhenke wird es bald einen Wohnmobilstellplatz geben.

Seit der Pandemie hat der Urlaub im eigenen Land wieder deutlich an Bedeutung gewonnen. So könne man laut Catharina Scheufele, Fachbereichsleiterin Kultur und Tourismus der Stadt Singen in den letzten Jahren einen steten Anstieg des Individualtourismus erkennen, wodurch ein „hoher touristischer Zug“ entstanden sei. Urlaub mit dem Wohnmobil stellt dabei für viele den Inbegriff dieser Tourismusart dar. Zudem ist in den letzten Jahren ein starker Anstieg an neu zugelassenen Wohnmobilen zu verzeichnen, so gab es einer Erhebung des Caravaning Industrieverbandes (CIVD) zufolge im Corona-Jahr 2020 78.055 Neuzulassungen und somit 44, 8 Prozent mehr als in 2019.

Einrichtung im Frühjahr/Sommer 2023 geplant

Um dem Bedarf an weiteren Wohnmobilstellplätzen in der Vierländerregion Bodensee nachzukommen, soll nun in Bohlingen am Festplatz der beliebten Sichelhenke ein Stellplatz für acht bis zehn Wohnmobile eingerichtet werden: „Mit dieser Maßnahme wollen wir vor allem dem Wildcamping als unerwünschte Alternative entgegenwirken“, erläutert Scheufele. Das Gebiet sei ihrer Ansicht nach durch die naturnahe Lage prädestiniert für den Bodenseetourismus und ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge in der Region.
Die Flächen für den Stellplatz wolle man durch einen Staketenzaun nach hinten zum Naturschutzgebiet sowie links und rechts durch Findlinge abgrenzen. „Hierzu sind wir bereits intensiv mit der Abteilung für Umwelt-, Klima und Naturschutz in Kontakt“, so Scheufele. Eine entsprechende Beschilderung wird bei der Abteilung Sicherheit/Ordnung beantragt. Hierauf soll auch die maximale Verweildauer von 72 Stunden sowie ein Verbot für Wohnwägen gekennzeichnet sein. Zudem sollen Informationstafeln die Touristen über den Naturschutz und dem angrenzenden Naturschutzgebiet informieren. Bezüglich der Einrichtung des Stellplatzes teilte Scheufele auf Anfrage des WOCHENBLATTs mit, dass geplant sei, diesen im Frühjahr / Sommer 2023 einzurichten, sobald die Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden abgeschlossen seien. Der Boden wird für den Stellplatz nicht voll versiegelt, sondern mit Kies belegt. Seitens eines Ausschussmitglieds gab es jedoch Bedenken bezüglich der Entwässerung, dem Oberbürgermeister Bernd Häusler wie folgt entgegnete: „Die Abteilung für Straßenbau hat uns diesbezüglich mitgeteilt, dass der Boden hergerichtet werden muss und es somit von der Entwässerung her ausreichen würde.“

Bohlinger EinwohnerIn soll den Stellplatz betreuen

Des Weiteren kam die Frage auf, inwiefern es möglich sei, den Platz zu kontrollieren. Hierauf antwortete Scheufele, dass „regelmäßige Kontrollen zwar möglich sind, jedoch hierzu kein Personal möglich“ sei. Für die Betreuung des Stellplatzes ist laut Beschlussvorlage noch eine geeignete Struktur zu finden. Aktuell ist hierfür die Beauftragung einer/eines Bohlinger EinwohnerIn auf Stundenbasis angedacht. Die Ver- und Entsorgungsstation ist, um diese problemlos anfahren zu können und dabei weder Fahrtwege noch andere Wohnmobiltouristen behindert werden, kurz nach der Einfahrt zum Gelände geplant. Im weiteren Verlauf kam man auf die Parkgebühren des Stellplatzes zu sprechen. Hierzu gab die Fachbereichsleitern für Kultur und Tourismus an, dass für die gebotene Übernachtungsmöglichkeit auf dem Wohnmobilstellplatz eine Gebühr entsprechend der Satzung von derzeit 10 Euro pro Nacht zu erheben sei. „Zusatzleistungen wie Ver- und Entsorgung und Strom werden hierbei separat berechnet.“, ergänzte sie. Für Wasser werde eine Pauschale für 50 beziehungsweise 100 Liter Wasser erhoben, Strom soll nach Verbrauch abgerechnet werden.


Förderantrag beim TIP Baden-Württemberg wird nicht gestellt

Insgesamt seien für den Stellplatz Gesamtkosten von 92.200 Euro vorgesehen, wobei der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, dass die Befestigung des Untergrundes mit 51.200 Euro den größten Platz einnimmt. „Wir haben bereits überlegt, einen Förderantrag beim Tourismusinfrastrukturprogramm Baden-Württemberg (TIP) zu stellen, jedoch nach Prüfung der Verwaltungsvorschrift und aufgrund rechtlicher Bedenken davon abgesehen“, erklärt Scheufele. Ein wesentlicher Punkt hierbei waren ihr zufolge die De-minimis-Beihilfen, sprich staatliche Beihilfen oder Subventionen, welche wettbewerbsverfälschende Beeinträchtigungen auslösen. „Hierfür gilt ein Schwellenwert von 200.000 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, welchen die Stadt Singen in den Jahren 2020 bis 2022 nahezu erreicht hat“, führt sie fort. Deswegen könne die Förderung – sofern sie bewilligt worden wäre – nicht angenommen werden. Auch die Bewirtschaftung über den Betrieb gewerblicher Art (BgA) habe Scheufele zufolge aufgrund des Vorsteuerabzugs bei organisatorischer Zuordnung zu einem BgA und der damit verbundenen Gleichstellung mit einem wirtschaftlichen Unternehmen gegen eine Antragsstellung gesprochen. Für das Projekt seien nun mit 100.00 Euro im Haushaltsplan die Mittel eingestellt. Der Weiterverfolgung des Projektes, welches laut Beschlussvorlage zur Besucherlenkung beiträgt, dadurch Wildcamping mit negativen Auswirkungen verhindert und somit eine positive Auswirkung auf die Klimaziele der Stadt Singen hat, wurde vom Ausschuss einstimmig stattgegeben.

Autor:

Philipp Findling aus Singen

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