Gefahr durch Vogelgrippe
Landratsamt Konstanz verlängert Stallpflicht für Geflügel

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Landkreis Konstanz. Das diesjährige Seuchengeschehen der Vogel­grippe am Bodensee hält weiter an. Deshalb ruft das Veterinär­amt des Land­ratsamtes Konstanz weiterhin zu erhöhten Biosicherheits­maß­nah­­men in der Geflügelhaltung auf und verlängert die Aufstallungs­pflicht bis zum 30. April, wie in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wird.

Demnach bestätigte am 17. April bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bei einer auf der Mettnau aufgefundenen Wildgans eine Infektion mit dem H5N1-Virus. Da­mit testete man im Landkreis Konstanz nun insgesamt elf Wildvögel posi­tiv auf die Geflügelpest.

Aktuell sind deutschlandweit Wildvögel, gehaltene Vögel und Nutzgeflügel von Ausbrüchen der Vogelgrippe betroffen, die meisten Fälle werden laut Landratsamt je­doch in Baden-Württemberg und Bayern gemeldet. Am häufigsten betrof­fen sind Möwenvögel, gefolgt von Wildgänsen. Die Möwen stammen über­wie­gend aus dem Binnenland, einschließlich des Bodensees, weshalb dieser als Risikogebiet zu betrachten ist.

Das Landratsamt Konstanz verlängert daher die seit dem 3. März gel­tende Allgemeinverfügung zum präventiven Schutz der Geflügelbestände durch Aufstallung. Es sei aber davon auszugehen, dass es mit steigenden Temperaturen und stärkerer UV-Strahlung zu einer Verringerung der Infektiosität bei Influenzaviren kommt und die Aufstallung schließlich nicht mehr notwendig sein wird. Die Verfügung sieht eine Hal­tung der Tiere in geschlosse­nen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer über­stehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügt, vor.

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Ba­den-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Ge­flü­gel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken sei ebenso zu beachten. Es sei derzeit enorm wichtig, Haus­geflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schwe­ren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veteri­när­amt ap­pelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffen­en Maßnah­men nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.

Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel seien In­fektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äu­ßerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren schei­nen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Ü­bertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zen­trum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.

Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.

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Presseinfo aus Singen

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