Gefahr durch Vogelgrippe
Landratsamt Konstanz verlängert Stallpflicht für Geflügel
Landkreis Konstanz. Das diesjährige Seuchengeschehen der Vogelgrippe am Bodensee hält weiter an. Deshalb ruft das Veterinäramt des Landratsamtes Konstanz weiterhin zu erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung auf und verlängert die Aufstallungspflicht bis zum 30. April, wie in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wird.
Demnach bestätigte am 17. April bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bei einer auf der Mettnau aufgefundenen Wildgans eine Infektion mit dem H5N1-Virus. Damit testete man im Landkreis Konstanz nun insgesamt elf Wildvögel positiv auf die Geflügelpest.
Aktuell sind deutschlandweit Wildvögel, gehaltene Vögel und Nutzgeflügel von Ausbrüchen der Vogelgrippe betroffen, die meisten Fälle werden laut Landratsamt jedoch in Baden-Württemberg und Bayern gemeldet. Am häufigsten betroffen sind Möwenvögel, gefolgt von Wildgänsen. Die Möwen stammen überwiegend aus dem Binnenland, einschließlich des Bodensees, weshalb dieser als Risikogebiet zu betrachten ist.
Das Landratsamt Konstanz verlängert daher die seit dem 3. März geltende Allgemeinverfügung zum präventiven Schutz der Geflügelbestände durch Aufstallung. Es sei aber davon auszugehen, dass es mit steigenden Temperaturen und stärkerer UV-Strahlung zu einer Verringerung der Infektiosität bei Influenzaviren kommt und die Aufstallung schließlich nicht mehr notwendig sein wird. Die Verfügung sieht eine Haltung der Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügt, vor.
Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken sei ebenso zu beachten. Es sei derzeit enorm wichtig, Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schweren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffenen Maßnahmen nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.
Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel seien Infektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äußerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren scheinen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.
Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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