Läuft zum 15. Mai ab
Ende der Aufstallungspflicht der Geflügelbestände

swb-Bild: Archiv/of | Foto: Symbolbild
  • swb-Bild: Archiv/of
  • Foto: Symbolbild
  • hochgeladen von Tobias Lange

Landkreis Konstanz. Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Konstanz endet zum 15. Mai 2023. Die Vogelgrippe ist weiterhin ein hochdynamisches Seuchengeschehen, jedoch gab es im Landkreis Konstanz in den letzten vier Wochen keinen erneuten Virusnachweis. Dennoch ist ein Schutz des Geflügels durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen bis auf Weiteres sehr wichtig.

Die aviäre Influenza, Geflügelpest, grassierte in diesem Winter in Europa in bisher nicht da gewesener Intensität und Dauer. Dies erforderte eine vergleichsweise lange Aufstallungspflicht für die Geflügelhalter im Landkreis bzw. am Bodensee. Nachdem die Nachweise in der Wildvogelpopulation auch durch die konsequente Bergung der Vogelkadaver in den vergangenen Wochen stark zurückgingen und in den letzten vier Wochen im Landkreis Konstanz kein neuer Virusnachweis erfolgte, darf das Geflügel nun wieder in den Außenbereich.

Die Gründe für diese Entscheidung sind vielschichtig und erfolgten risikobasiert: Ein Aspekt ist die Tatsache, dass der Vogelzug im Wesentlichen für dieses Frühjahr beendet ist. Die Vögel haben ihre Brutplätze erreicht. Auch wird das Wetter endlich wärmer, so dass die Außenbedingungen für die Vögel besser werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Vogelgrippe laut Einschätzung des Friedrich Loeffler-Institut (FLI) im Wildvogelbereich selbst im Sommer nicht mehr vollständig aus Mitteleuropa verschwinden wird.

Das Landratsamt Konstanz ist, auch unter Berücksichtigung des Tierschutzaspektes, nach einer konsequenten Risikoabwägung zur Entscheidung gelangt, die Aufstallungspflicht aufzuheben. Das Vogelgrippe-Geschehen, insbesondere an den Brutstätten, wird weiterhin aufmerksam verfolgt. Bei Bedarf werden die Maßnahmen an die aktuelle Seuchenlage angepasst.

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken (Az.: 33-9123 Biosicherheit), ist weiterhin strikt zu beachten. Es ist sehr wichtig, das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schweren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen.

Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Geflügelhalter, die bereits getroffenen Maßnahmen nochmals kritisch zu überprüfen und bei Bedarf zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern. Ein konsequentes Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen minimiert das Risiko des Eintrags in die Hausgeflügelbestände.

Außerdem wurden durch die Allgemeinverfügung vom 26. April 2023 des Landes Baden-Württemberg die zusätzlichen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen um zwei weitere Jahre bis zum 1. Juni 2025 verlängert.

Quelle: Jens Bittermann, Leitung Büro des Landrats

Autor:

Presseinfo aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.