Vogelgrippe
Das Veterinäramt verlängert die Stallpflicht für Geflügel bis Mitte Mai
Landkreis Konstanz. Das Seuchengeschehen der Vogelgrippe bleibt hochdynamisch. Ein Rückgang der nachgewiesenen Infektionen in der Wildtierpopulation, insbesondere bei den Möwenvögeln, ist derzeit nicht zu beobachten. Das Veterinäramt im Landkreis Konstanz verlängert daher die Aufstellungspflicht für Geflügelbestände bis zum 14. Mai 2023. Verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sind unumgänglich, um das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 27. April 2023 erneut bei zwei Möwenvögeln im Bodenseekreis das H5N1-Virus. Die aviäre Influenza grassierte in diesem Winter besonders schlimm in Europa, ein Ende des Infektionsgeschehens in der Wildvogelpopulation ist aktuell noch nicht absehbar. Das anhaltende nasskalte Wetter trägt dazu bei, dass sich das Virus weiterhin ausbreiten kann. Ein wesentlicher Rückgang der Fallzahlen ist noch nicht festzustellen.
Die Bodenseeregion ist als kreisübergreifendes Habitat für Wasservögel zu betrachten. Wasservogelarten und Möwen unternehmen zum Brüten nach wie vor klein- bis mittelräumige Bewegungen hin zu Süßwasserflächen im Binnenland. Hierbei tragen erkrankte Tiere das Virus in andere Populationen ein, aber auch bei gesund erlegten Wildvögeln konnte das Virus nachgewiesen werden. Das Flugvermögen war in diesen Fällen durch die Infektion nicht eingeschränkt, sodass eine Weiterverbreitung auch über größere Flugstrecken erfolgte.
Das Veterinäramt im Landkreis Konstanz verlängert daher die Aufstallungspflicht bis zum 14. Mai 2023. Die am 28. April 2023 erlassene Allgemeinverfügung zur landkreisweiten Aufstallung zum präventiven Schutz der Geflügelbestände sieht eine Haltung der Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Einrichtung vor, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Baden-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken, Aktenzeichen 33-9123 Biosicherheit, ist ebenso zu beachten. Es ist derzeit enorm wichtig, Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schweren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffenen Maßnahmen nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.
Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel sind Infektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äußerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren scheinen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.
Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.
Quelle: Landratsamt Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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