Vogelgrippe
Das Veterinäramt verlängert die Stallpflicht für Geflügel bis Mitte Mai

swb-Bild: Archiv/of | Foto: Symbolbild
  • swb-Bild: Archiv/of
  • Foto: Symbolbild
  • hochgeladen von Tobias Lange

Landkreis Konstanz. Das Seuchengeschehen der Vogelgrippe bleibt hochdynamisch. Ein Rückgang der nachgewiesenen Infektionen in der Wild­­tier­population, insbesondere bei den Möwenvögeln, ist derzeit nicht zu beobachten. Das Veterinäramt im Landkreis Konstanz verlängert daher die Aufstellungspflicht für Geflügelbestände bis zum 14. Mai 2023. Ver­stärk­te Biosicherheitsmaßnahmen sind unumgänglich, um das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 27. April 2023 erneut bei zwei Möwenvögeln im Bodenseekreis das H5N1-Virus. Die aviäre Influenza grassierte in diesem Winter besonders schlimm in Europa, ein Ende des In­fek­tionsgeschehens in der Wildvogelpopulation ist aktuell noch nicht ab­seh­bar. Das anhaltende nasskalte Wetter trägt dazu bei, dass sich das Virus weiterhin ausbreiten kann. Ein wesentlicher Rückgang der Fallzahlen ist noch nicht festzustellen.

Die Bodenseeregion ist als kreisübergreifendes Habitat für Wasservögel zu be­trachten. Wasservogelarten und Möwen unternehmen zum Brüten nach wie vor klein- bis mittelräumige Bewegungen hin zu Süßwasserflächen im Bin­nenland. Hierbei tragen erkrankte Tiere das Virus in andere Populatio­nen ein, aber auch bei gesund erlegten Wildvögeln konnte das Virus nach­ge­wie­sen werden. Das Flugvermögen war in diesen Fällen durch die Infek­tion nicht eingeschränkt, sodass eine Weiterverbreitung auch über größere Flugstrecken erfolgte.

Das Veterinäramt im Landkreis Konstanz verlängert daher die Aufstallungs­pflicht bis zum 14. Mai 2023. Die am 28. April 2023 erlassene Allgemeinver­fü­gung zur landkreisweiten Aufstallung zum präventiven Schutz der Geflü­gel­be­stän­de sieht eine Haltung der Tiere in geschlossenen Ställen oder un­ter einer Einrichtung vor, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Ein­träge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Ba­den-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Ge­flü­gel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken, Akten­zei­chen 33-9123 Biosicherheit, ist ebenso zu beachten. Es ist derzeit enorm wichtig, Haus­geflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schwe­ren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veteri­när­amt ap­pelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffen­en Maßnah­men nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.

Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel sind In­fektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äu­ßerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren schei­nen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Ü­bertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zen­trum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.

Die Allgemeinverfügung vom 3. März 2023 des Landkreises Konstanz ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.

Quelle: Landratsamt Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.