Die Stadtverwaltung informiert über die Folgen des noch nicht beschlossenen Haushalts
Vorerst nur noch Pflichtprogramm

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Radolfzell. Da die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 noch nicht erlassen wurde, bestimmt sich der Haushaltsvollzug ab Januar bis zur Rechtskraft des Haushaltsplans 2020 nach den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung, teilt die Stadtverwaltung mit. Genau gesagt heißt das, dass die Gemeinde in dieser Interimszeit nur finanzielle Leistungen erbringen darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben und Einrichtungen unaufschiebbar sind.

Außerdem darf sie Maßnahmen des Finanzhaushalts, insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen, für die alten Haushaltsplan Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. »Fortsetzen« bedeutet, dass die Baumaßnahme schon begonnen, d.h. zumindest der Bauauftrag erteilt sein muss. Diese Einschränkung kann nur für die Fälle gelten, bei denen die Fortsetzung als Vorgriff auf den neuen Haushaltsplan geschieht. Stehen dagegen aus dem Vorjahr noch Beträge zur Verfügung, so darf während der Interimszeit auch der erste Bauauftrag erteilt werden.

Die Gemeinde darf jedoch während der Interimszeit keine neuen Maßnahmen des Finanzhaushalts, für die erstmals im Haushaltsplan des neuen Jahres Beträge zu veranschlagen sind, beginnen, es sei denn, sie wären zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Abgaben werden vorläufig nach den Sätzen des Vorjahres erhoben. Auch der Stellenplan des gilt weiter, bis die neue Haushaltssatzung erlassen ist.

- Dominique Hahn

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Redaktion aus Singen

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