Mieterbund wirbt für Verlängerung
Die Mietpreisbremse ist in Gefahr
Kreis Konstanz. Bleiben Mieterinnen und Mieter aus Konstanz, Singen und Radolfzell über das Jahr 2025 hinaus vor übermäßigen Mietsteigerungen geschützt? Das haben die Mitglieder des Deutschen Bundestags am Donnerstag, 19. Dezember, in der Hand. Auf der Tagesordnung des Parlaments steht dort nämlich die Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Vorsitzende des Mieterbunds Bodensee, Winfried Kropp wirbt bei den Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis Konstanz um Unterstützung für die Schutzregelung.
Die Mietpreisbremse legt eine maximale Miethöhe fest, die bei Abschluss eines neuen Mietvertrags für eine bestehende Wohnung verlangt werden darf. Obergrenze ist die vom Mietspiegel ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich eines Aufschlags von maximal zehn Prozent, beschreibt Kropp die gesetzliche Regelung. Diese gelte nicht überall, sondern nur in Städten und Gemeinden mit einer angespannten und gefährdeten Wohnungsversorgung.
Kann sich der Bundestag nicht auf eine Verlängerung dieser gesetzlichen Schutzbestimmung einigen, trete die Mietpreisbremse spätestens am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Zur Abstimmung stehe im Bundestag daher ein Gesetzentwurf, der die Gültigkeit der Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängern soll. In Schreiben an die Abgeordneten Andreas Jung (CDU), Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) und Dr. Lina Seitzl (SPD) hat der Mieterbund-Vorsitzende Winfried Kropp bei den Konstanzer Mandatsträgern um Unterstützung gebeten.
Den CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung erinnert Kropp daran, dass die Mietpreisbremse vor zehn Jahren mit den Stimmen der CDU/CSU Abgeordneten, also wahrscheinlich auch mit der persönlichen Zustimmung von Jung, beschlossen wurde. Und Ann-Veruschka Jurisch (FDP) habe mit Ihrer Zustimmung zum Koalitionsvertrag der gescheiterten Ampel-Regierung ebenfalls einmal die Verlängerung der Mietpreisbremse gebilligt.
Der Mieterbund Bodensee hatte die in den Mietspiegeln im Kreis Konstanz ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten mit den angebotenen Wohnungsmieten verglichen. Dabei lagen die Angebotsmieten bei fast allen Gemeinden über der Zehn-Prozentgrenze der Mietpreisbremse. Kropp befürchtet daher einen „Dammbruch“, falls die Mietpreisbremse auslaufen sollte.
Jede teuer vermietete Wohnung werde das ohnehin schon hohe Preisniveau in den Städten des Kreises weiter nach oben treiben. Eindringlich warnt er vor den sozialen Folgen, wenn sich immer mehr Familien arm wohnen. Auch die wirtschaftlichen Konsequenzen seien erheblich, weil es sich selbst für überdurchschnittlich verdienende Menschen nicht mehr lohne eine Arbeitsstelle im Kreis Konstanz anzutreten, warnt Kropp und wendet sich mit diesen Argumenten vor allem an Jung und Jurisch, deren Parteien kritisch zur Mietpreisbremse eingestellt seien.
Bei der Mietpreisbremse sei außerdem das Land Baden-Württemberg gefordert. Denn dieses sei dafür zuständig, die Städte und Gemeinden zu ermitteln, in denen die Mietpreisbremse gelten soll. Dazu hat das Land eine eigene Rechtsverordnung beschlossen. Daraus geht hervor, dass neben Städten Konstanz, Singen und Radolfzell auch die Gemeinden Reichenau, Eigeltingen und die Exklave Büsingen in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse fallen. Diese Landesverordnung trete bereits am 30. Juni 2025 außer Kraft.
„Deswegen ist es zu spät, wenn die Entscheidung über die Zukunft der Mietpreisbremse auf einen Termin nach der Bundestagswahl verschoben wird,“ sagt Kropp. Wer dies fordere, wolle die Mietpreisbremse auf kaltem Weg abschaffen und nehme steigende Mieten für die gesamte Bevölkerung dabei in Kauf.
Quelle: Mieterbund Bodensee, Pressestelle
Autor:Presseinfo aus Singen |
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