Ortstermin der SPD-Abgeordneten in Ebringen
Rentabilität für kleinere Biogasanlagen wird gesichert

Kleinere Biogasanlagen sind ein wichtiger Baustein der regenerativen Energieversorgung. Der Rohstoff dafür kommt aus unserer Landschaft. | Foto: Archiv / SWB
  • Kleinere Biogasanlagen sind ein wichtiger Baustein der regenerativen Energieversorgung. Der Rohstoff dafür kommt aus unserer Landschaft.
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Kreis Konstanz/ Ebringen. Die wirtschaftliche Rentabilität von Biogasanlagen in der Region ist weiter gesichert. Diese gute Nachricht verkündet die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl. „Biogas-Anlagen leisten wichtige Beiträge für eine umweltfreundliche Energieversorgung“, sagt Seitzl bei einem Ortstermin mit Anlagenbetreibern in Gottmadingen-Ebringen. Sie habe sich daher im Bundestag gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich für eine gesetzliche Regelung eingesetzt, die den Besonderheiten der Biogas-Anlagen Rechnung trägt.

Auf Einladung des Ebringer Landwirts Ulrich Rüede hatten sich betroffene Anlagenbetreiber mit Seitzl und dem Landtagsabgeordneten Hans-Peter Storz (SPD) getroffen und warnten vor unerwünschten Nebeneffekten der sogenannten Abschöpfung von Überschusserlösen bei Stromerzeugern. Denn diese würden nicht nur übermäßige Gewinne aus der Stromproduktion aus Atom, Kohle und Gas zusätzlich besteuern, sondern beträfen auch kleinere Bio-Gasanlagen.

Ulrich Rüede machte beim Ortstermin deutlich: „Unsere Produktionskosten sind stark gestiegen.“ Er befürchte, dass durch die neuen gesetzlichen Regelungen die Anlagen unrentabel würden und die umfangreichen Investitionen der Landwirte in nachhaltige Energie verloren gingen.

Für Hans-Peter Storz ein Unding: „Für viele Betriebe mit Tierhaltung ist die Produktion von Biogas ein wichtiges wirtschaftliches Standbein geworden. Sie sind Träger und Rückhalt der Energiewende durch die Bereitstellung einer Grundlast, die unabhängig von Sonne und Wind bereitgestellt werden kann, und benötigen daher Investitionssicherheit.“ Mit einer Einigung innerhalb der Regierungsparteien konnte den Befürchtungen der Landwirte abgeholfen werden, berichtet Lina Seitzl. Nach der nun beschlossenen Regelung greife die Besteuerung von Übergewinnen erst bei einer Anlagengröße von über einem Megawatt tatsächlich produzierter Leistung. Somit lägen die meisten Biogas-Anlagen in der Landwirtschaft unter diesem Schwellenwert. Zudem sorge ein Sicherheitszuschlag von neun Cent je erzeugte Kilowattstunde dafür, dass die notwendige Übergewinnabschöpfung nicht die Falschen treffe.

Mit der Abschöpfung von Überschusserlösen finanziert der Bund einen Teil des Aufwands, den die Preisbremsen für Strom und Gas, die am 1. Januar 2023 in Kraft treten, verursachen.

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Presseinfo aus Singen

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