Ausschuss für Windkraft diskutiert weitere Fläche und über den Rotmilan
Eine grundsätzliche Frage der Lage

Foto: Die Flächen für die Nutzung vopn Windkraft bei Gailingen sollen nun wegen dem möglichen Vorkommen artgeschützer Vögel untersucht werden. swb-Bild: rp
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Gailingen (lkr). Kein Thema trieb die Gemeinde Gailingen im vergangenen Jahr so um, wie die Windkraft. Bereits im Jahresgespräch kündigte Bürgermeister Heinz Brennenstuhl an: »2013 wird im Bezug auf Windkraft spannend«. Bei der Sitzung des projektbegleitenden Ausschusses Windkraft am Montagabend war die Spannung deutlich spürbar.
Zur Vorstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung war Jochen Kübler vom Überlinger Landschaftsplanungsbüro »365° freiraum + umwelt« anwesend. Da die betroffenen Vögel nur im Frühjahr brüteten, dürfe keine wertvolle Zeit verloren werden. Aus diesem Grund sei bereits eine erste Begehung mit Kartierung durchgeführt worden. Kübler machte zudem deutlich, dass eine artenschutzrechtliche Untersuchung auf Grundlage des Papiers der »Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz« (LUBW) sehr kostspielig sei. »Aus diesem Grund schlug er vor zunächst nur die Horste der betroffenen Vogelarten – Rotmilan, Schwarzmilan, Reiher, Baumfalke, Wespenbussard, Wanderfalke und Weißstorch – zu suchen.

»Bei 8 Begehungen würde unsere Vorgehensweise 18.000 Euro kosten«, so Kübler. Eine Untersuchung nach den Planungshinweisen der LUBW würde für die Untersuchung der möglichen Vorrangfläche auf dem Rauhenberg mindestens 30.000 Euro kosten. Zudem müsste ein möglicher Investor das Gebiet im Hinblick auf einen Bau von Windrädern noch einmal untersuchen. Dieser solle nach Meinung des Experten dann auch die Kosten für eine vollumfängliche Untersuchung tragen.

»Selbst wenn ein Milanhorst im Bereich der Fläche gefunden wird, heißt das nicht grundsätzlich, dass dort kein Windrad aufgestellt werden darf«, erinnerte er das Gremium. Durch eine Beobachtung der Flugwege könne möglicherweise bewiesen werden, dass der Vogel nicht im Bereich der Windkraft verkehrt. Ein Windrad muss zum Horst eines artgeschützten Vogels einen Mindestabstand von 1.000 Metern aufweisen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte für die kostengünstigere Untersuchung.
Da nach aktuellem Stand nur eine Untersuchung auf der bisherigen – windhöffigsten – Fläche in der Verwaltungsgemeinschaft durchgeführt werden soll, stellte Heike Schmieder-Wassmuth in Vertretung der »Kliniken Schmieder« einen Antrag auf Erweiterung des Gebiets um die 180 Hektar große Fläche zwischen Randegg und Döflingen. Diese läge sowohl auf der Gemarkung Gottmadingen, als auch auf der Gemarkung von Gailingen. »So sehr wir es zu schätzen wissen, dass die Verwaltungsgemeinschaft den Abstand zu den Kliniken bereits auf 2.000 Meter erweitert hat, beruhigt sind wir keineswegs«, begründete Schmieder-Wassmuth den Antrag. Darüber hinaus betonte sie, dass die Kliniken ihre Wirtschaftlichkeit durch das Aufstellen von Windrädern gefährdet sähen und fügte hinzu »der kommunale Plangeber ist nicht gehalten die windhöffigste Fläche im Plangebiet für Windkraftanlagen auszuweisen«.
Die Beschlussempfehlung an den Gailinger Gemeinderat wurde von den Ausschussmitgliedern einstimmig getragen. Am Donnerstag, 18. April, wird sich entscheiden, ob der Rat der Empfehlung folgt.

- Lea Kramer

Autor:

Redaktion aus Singen

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