Große Geschäfte dürfen ab Montag auf der ganzen Fläche öffnen
Zweites Urteil kippt die 800-Quadratmeter-Regel endgültig

Braun Möbelcenter | Foto: Große Geschäfte wie das Braun Möbelcenter dürfen nach der neuen Rechtslage ab Montag auf der ganzen Fläche öffnen, mit entsprechenden Hygienestandards. swb-Bild: of/ Archiv
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Stuttgart/ Mannheim. Ein zweites Verwaltungsgerichtsurteil, diesmal durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die umstrittene 800 Quadratmeter Restriktion des Landes am Donnerstag endgültig gekippt. Ein Sportgeschäft hatte per Eilantrag geklagt und Recht bekommen. Diese Beschränkung sei gleichheitswidrig, so das Gericht am Donnerstagabend in seiner Begründung, da der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie der Buchhandel - für die keine Verkaufsflächenbegrenzung gilt - ohne sachlichen Grund privilegiert werde. Die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter bleibt aber vorläufig bis zum 3. Mai in Kraft, so das Gericht weiter.

Für die Privilegierung des Handels mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern - für die die Landesregierung keine Gründe anführe - fehle eine Rechtfertigung, urteilte der Verwaltungsgerichtshof. Ein sachlicher Grund für die Bevorzugung ergebe sich nicht daraus, dass dieser Handel typischerweise nicht in Geschäften, die in der Innenstadt lägen, erfolge, dass in diesen Geschäften die Kundenfrequenz geringer ausfalle und dass diese Geschäfte in der Regel eine so große Verkaufsfläche hätten, dass sich Kunden sowie Verkäufer dort allenfalls in geringem Umfang begegneten, so dass die Gefahren der Übertragung des Coronavirus ausgesprochen gering seien. Denn diese Gesichtspunkte hätten für eine unbeschränkte, nicht auf 800 m² Verkaufsfläche begrenzte Zulassung auch von zahlreichen anderen Geschäften, z.B. des Möbelhandels gesprochen. Zudem lägen die genannten Aspekte - große Verkaufsflächen, keine Innenstadtlage, geringere Kundenfrequenz - offensichtlich im Fall des Buchhandels nicht vor.

Die Landesregierung ging auf das Urteil unmittelbar ein. Sie hebt die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel auf. Die Regelung werde durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag in Stuttgart an, ohne auf weitere Einzelheiten einzugehen.

Auch in der Region wurde die Handhabung einer Demarkationslinie immer wieder heftig kritisiert. Ab dem 21. April durften ja zunächst nur Läden mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen, am Mittwoch letzter Woche kippte das Verwaltungsgericht Sigmaringen diese Diskriminierung, so dass bereits am Donnerstag auch größere Geschäfte auf einer abgetrennten Fläche von 800 Quadratmetern eröffnen durften, das aber auch nicht als Sinnhaft gewertet wurde. Klaus Wenzel vom Braun Möbelcenter Braun meinte, dass es hanebüchen sei, 30 Kunden und 10 Mitarbeiter auf 800 Quadratmetern zuzulassen, wenn im Möbelgeschäft an Spitzentagen sich auf 28.000 Quadratmetern 500 Besucher verteilen könnten, wenn gleich es klar wäre, dass der Restaurantbereich natürlich ausgenommen werden müsse. Ein großer Andrang sei angesichts der aktuellen Situation mit Grenzschließung und Kurzarbeit ohnehin nicht zu erwarten. Bettina Kornmayer vom Modehaus Heikorn rechnete dem WOCHENBLATT ebenfalls den Unterschied vor zwischen 40 Personen auf der Abgesperrten Fläche, die gerade mal 16 Prozent der Verkaufsfläche ausmache, und wenn sich zu Spitzenzeiten etwa 100 bis 150 Personen gleichzeitig im Laden aufhielten. Das sei weit über den vom Land aktuell gesetzten Wert von 20 Quadratmeter Pro Kunde entfernt. Siegen Öffnungstage nach dem Sieg muss nun in den größeren Geschäften in der Region erneut umgeräumt werden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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