Land muss nun bis zum 28. Marz mit neuer Verordnung reagieren
Möbelhändler Rogg mit Etappensieg bei Lockdown-Ungerechtigkeit
Balingen/Kreis Konstanz. Die Meldung war am Donnerstagabend wie eine Bombe, denn der in Balingen beheimatete Möbelhändler Rogg, der mit seinen riesigen Möbelmärkten in Balingen und Reutlingen eine Strahlkraft bis in den Landkreis Konstanz aufweist, hatte mit seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim Erfolg, der auf die Ungerechtigkeiten der Lockdown-Regeln hinwies, die für den Möbelhandel ganz klar Wettbewerbsnachteile bedeuten würden. Allerdings war die Medienmitteilung des Gerichts nach dem Urteilsspruch, der natürlich Bedeutung für das ganze Land hat, doch etwas kurios. Denn die Richter verglichen den Möbelhandel, der je nach Inzidenzwert entweder derzeit »Click & Meet« oder ab einem Wert von 100 nur noch »Click & Collect« anbieten darf und nur bei Inzidenzwerten von unter 50 bis unter 35 die Kunden freizügiger empfangen darf, mit dem Buchhandel, der ja zum Ende des jüngsten Lockdowns der Grundversorgung zugeordnet wurde und auch viel mehr Kunden in die Geschäfte lassen darf als der Möbelhandel, dem aktuell nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter erlaubt ist.
»Wir können hier ein funktionierendes Hygienekonzept vorweisen. Und bislang hat es weder unter den Mitarbeitern noch bei den Kunden eine Covid-19-Infektion gegeben«, unterstrichen die Geschäftsführer. Zumal die Märkte durch ihre Größe Abstände ermöglichen wie kaum andere Einkaufsstätten.
Im Rahmen einer Medienkonferenz am Donnerstagnachmittag verwiesen Julian Rogg und die Geschäftsführer Ekkehard Gulde und Alexander Ast darauf, dass ihr Eilantrag eigentlich auf die Garten- und Baumärkte abzielte, mit denen es sehr viele Überschneidungen im Sortiment gebe, die aber uneingeschränkt öffnen dürfen. »Die aktuellen Regeln irritieren die Kunden enorm, was schon die Zahl an Anrufen zeigt, die dazu bei uns täglich ankommen«, so Julian Rogg. Dadurch habe es die ganze Möbelbranche schwer, und die Kunden in den Baumärkten viel einfacher, sich aktuell zum Beispiel mit Gartenmöbeln und dem Zubehör dazu oder mit Grills einzudecken, die zur aktuellen Saison auch in den Möbelhäusern angeboten werden.
Als Möbelhandel sehe man sich da klar im Nachteil. Noch drastischer wird es für das Unternehmen mit der Filiale in Reutlingen. Die steht nämlich unmittelbar an der Grenze zum Landkreis Tübingen. Und während das Reutlinger Geschäft wegen in dem Landkreis über die Marke von 100 gekletterten Inzidenzwerte über inzwischen fünf Tage hinweg geschlossen ist, steht nur wenige Meter weiter der Mitbewerber auf Tübinger Boden und gehört zum Tübinger Modell.
Offen ist noch, wie weit für das Land der Vergleich mit den Buchhändlern greift: eine neue Verordnung könnte die Möbelhändler ihnen gleichsetzen, aber es auch umgekehrt sehen, also dass die Büchershops wieder zumachen müssten, je nach Inzidenzwert.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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