Pandemie-Sonderregel läuft sehr kurzfristige schon zum 1. September aus
Für Arbeitlslosenmeldung wieder persönliches Erscheinen nötig
Kreis Konstanz. Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise seit letzem März telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Darüber informierte auch die Agentur für Arbett Konstanz-Ravensburg. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online)...