24 Stunden-Regelung weiterhin in Kraft - jedoch mit triftigem Grund
Sozialministerium: Grenzregelung zur Schweiz bleibt unverändert
Stuttgart/ Hegau. Angesichts der extrem hohen Infektionslage wurden in Baden-Württemberg bekannterweise bereits Ende vergangener Woche weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Es gelten Ausgangsbeschränkungen für alle sich in Baden-Württemberg aufhaltenden Personen. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu gibt es nun eine ergänzende Mitteilung des Sozialministeriums, die auch die Grenzregion zur Schweiz betrifft: Die...