Dritte Verordnung innerhalb weniger Tage
Bundesnotbremse gilt ab Samstag auch im Kreis
Konstanz. Nachdem das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, die sogenannte „Bundes-Notbremse“, am heutigen Freitag in Kraft getreten ist, gelten dessen Bestimmungen ab dem Samstag, 24. April, auch im Landkreis Konstanz. Darüber informierte das Landratsamt am Freitagabend. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, die Regelungen des Bundesgesetzes in der Corona-Verordnung zu übernehmen. Das Bundesgesetz enthält unter anderem Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, zur Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr...