Landkreis schränkt Aufstallungspflicht stark ein
Vogelgrippe am See klingt ab
Kreis Konstanz. Die Aufstallungspflicht für Geflügel wird im Landkreis Konstanz bis auf wenige Ausnahmen am zum 15. März aufgehoben. Das gab am selben Tag die Pressestelle des Landratsamts bekannt. Nur die Geflügelhalter auf den Inseln Reichenau sowie Mainau und Haltungen in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Uferbereich des Bodensees, des Rheins oder der Schwackenreuter Seen (Sauldorfer Seen) müssen die Aufstallung noch bis zum 20. April 2017 fortsetzen, wurde weiter mitgeteilt. Die...