Unterschriftenlisten waren nicht korrekt / Jetzt beginnt amtliche Wahlprüfung
Wahlanfechtung in Singen ist abgewiesen
Singen (of/stm/swb). Das Regierungspräsidium hat den Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Singen als unzulässig zurückgewiesen. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, sei nach dem Kommunalwahlgesetz der Einspruch eines Wahlberechtigten bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten nur zulässig, wenn ihm mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten. Zwar seien dem Einspruch eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften beigefügt gewesen. Da die Unterschriftslisten nur einen pauschalen...