Verordnung ist bereits ab Karfreitag gültig /
Landkreis verhängt Alkoloverbot auf öffentlichen Plätzen
Kreis Konstanz. Ab Freitag, 2. April, gilt bis Sonntag, 18. April, an bestimmten öffentlichen Plätzen und Orten im Landkreis Konstanz ein Alkoholverbot. Das teilte die Pressestelle des Landratsamts am Donnerstagabend mit. Die betroffenen Plätze und Orte befinden laut der Verordnung in Konstanz in der Altstadt um am See, auf der Insel Reichenau, wie auch in den Uberbereich in Radolfzell wie auf der Mettnau. Die genaue Liste der Bereiche kann man sich hier herunterladen An diesen Plätzen und...