Notbetreuung

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Symbolbild | Foto: Symbolbild

Trotzdem sollen individuelle Konzepte für die Einrichtungen umgesetzt werden
Geringer Spielraum der Stadt bei Aufstockung der Notbetreuung

Konstanz. Am Samstag, 16. Mai, hatte das Land die ab dem 18. Mai gültige Corona-Verordnung verkündet. Die wesentlichen Regelungen für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege lauten: Maximal zulässig ist eine Belegung auf 50 Prozent der regulären Gruppengröße. Die Betreuung muss in gleichbleibenden Gruppen erfolgen. Die Kriterien der erweiterten Notbetreuung gelten weiterhin. Mit dieser Regelung hat das Land den Kommunen einen engen Rahmen in der Kindertagesbetreuung gesetzt. Die...

  • Konstanz
  • Oliver Fiedler
  • 20.05.20
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