Wegen organisatorischem Aufwand bleibt es erst mal bei einem Besuch pro PatientIn und Tag
Gesundheitsverbund übernimmt neue Besucherregelung des Landes erst später
Landkreis Konstanz. Die kurzfristig seit dem 25. August geltende neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Kliniken und Pflegeeinrichtungen sieht erweiterte Besuchsmöglichkeiten vor. Weil vor Ort in den Kliniken dafür organisatorische und strukturelle Anpassungen erforderlich sind, arbeitet der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) mit Hochdruck daran, die neue Verordnung umzusetzen. Das benötigt Zeit. Deswegen wird in den Akutkliniken des GLKN bis auf Weiteres mit Blick...