Zutritt zum Klinikum wie Sprechstunden nur noch mit FFP2-Maske/ Negativer Test nicht erforderlich
Gesundheitsverbund muss Zugangsbedingungen verschärfen
Kreis Konstanz. Für die Besucher der Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) in Singen, Radolfzell und Konstanz ergeben sich neue Änderungen beim Zutritt ins Klinikum. Die Landesregierung hat zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die vierte Corona-Verordnung, gültig ab dem 18. Januar 2021, erlassen. Diese sieht strengere Zugangsbeschränkungen für die Pflegeheime vor wie der Nachweis eines negativen Antigentests plus das Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske....