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Die Stadt Radolfzell hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen
Betretungsverbot für Gemeinschaftsunterkünfte
Radolfzell. Die Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende in Radolfzell dürfen seit Montag von Menschen, die dort nicht untergebracht sind, nicht mehr betreten werden, teilt die Stadtverwaltung Radolfzell mit. Das Betretungsverbot gelte zudem für Personen, die in den Gemeinschaftsunterkünften beruflich tätig sind. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich und können insbesondere für Ärzte, Geistliche oder Handwerker gewährt werden. Dem Verbot liegt eine Allgemeinverfügung zugrunde, die auf der...