75 Jahre Grundgesetz
Wie die Deutschen zu ihrer Verfassung kamen

75 Jahre Grundgesetz feierten mit einem interessanten Vortrag die Schülerinnen und Schüler des Nellenburg Gymnasiums sowie (von links) Manfred Peter (Bürgerstiftung), Referent Ingo Espenschied, Helmut Lempp (Bürgerstiftung), Schulleiter Holger Seitz und Geschichtslehrer Marcel Reiser. | Foto: Tobias Lange
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  • 75 Jahre Grundgesetz feierten mit einem interessanten Vortrag die Schülerinnen und Schüler des Nellenburg Gymnasiums sowie (von links) Manfred Peter (Bürgerstiftung), Referent Ingo Espenschied, Helmut Lempp (Bürgerstiftung), Schulleiter Holger Seitz und Geschichtslehrer Marcel Reiser.
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Stockach. Das Grundgesetz feiert 75. Geburtstag, was über das Jahr verteilt mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen gefeiert wurde. Am Nellenburg-Gymnasium fand nun in Kooperation mit der Bürgerstiftung Stockach eine weitere Veranstaltung statt: Der Politologe Ingo Espenschied war mit seiner "Dokulive"-Show zu Gast und berichtete den Schülerinnen und Schülern von der Geschichte der Deutschen Verfassung.

Das Grundgesetz sei "eine der besten Verfassungen der Welt", zeigte sich der Referent überzeugt. "Sie ist die Klammer in unserer Republik, auf die sich die Allermeisten verständigen können." Doch wenn nachgefragt wird, dann sei bei vielen nach dem Würde-Paragraphen oftmals Schluss. Wenn es um die Entstehung, die Väter und Mütter und den Charakter dieser Verfassung geht, sei das Wissen nicht mehr so oft da.

So erzählte der Politologe vom Juli 1948, als die westlichen Besatzungsmächte die Deutschen mit der Gründung eines demokratischen und föderalen Staats beauftragten. Dies führte allerdings zu Befürchtungen einer endgültigen Spaltung von den Gebieten der Sowjetischen Besatzungszone. Deshalb einigten sich die Ministerpräsidenten der westlichen Länder darauf, statt einer Verfassung ein "Provisorium" durch einen parlamentarischen Rat, der von den Länderparlamenten gewählt wurde, verfassen zu lassen - mit der Idee, dieses Grundgesetz nach der Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung abzulösen.

Dieser Charakter des Provisoriums ist heute noch im Grundgesetz zu finden. So besagt Artikel 146, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine vom deutschen Volk frei beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Dennoch ist es eine Verfassung, denn sie beinhalte alle notwendigen Punkte, wie den Staatsaufbau und wie die Beziehungen der einzelnen Teile des Staates untereinander geregelt sind.

Ingo Espenschied verdeutlichte den Schülerinnen und Schülern zudem die Rolle des Verfassungsgerichts, das den Zweck hat, eine Machtergreifung wie die von Adolf Hitler am Ende der Weimarer Republik zu verhindern. Das Besondere an diesem Gericht: Jeder Bürger kann sich dort hinwenden. "Das Bundesverfassungsgericht ist offen, es ist unser Gericht", erklärte der Politologe. Allerdings betonte er auch: "Eine Verfassung ist ein Stück Papier." Es brauche Menschen, die es verteidigen und dafür einstehen. "Die Demokratie wird durch uns geschützt."

Autor:

Tobias Lange aus Singen

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