Keine Förderung für Bettentrakt
Verwaltungsgericht weist Stockacher Klage zurück
Stockach/Konstanz. Ende November fand die Verhandlung über einen vom Landkreis Konstanz nicht gewährten Zuschuss für den Bau des neuen Bettentrakts am Krankenhaus Stockach statt. Wie Landrat Zeno Danner in der Sitzung des Kreistags informierte, gebe es zwar noch kein schriftliches Urteil, laut der telefonischen Auskunft des Gerichts sei aber die Klage gegen den Landkreis abgewiesen worden, kostenpflichtig für die Stadt Stockach.
Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Stockach und dem Landkreis begann im Dezember 2019 mit der Abweisung eines Förderantrags der Stadt Stockach für den Neubau des Bettentrakts, der in 2022 fertiggestellt werden konnte, mit Kosten von 5,9 Millionen Euro am Schluss. Stockach hatte sich mit dem Antrag darauf berufen, dass das Krankenhaus Stockach Teil der Gesundheitsversorgung des Landkreises sei und mit seiner Verwaltungsgemeinschaft immerhin ein Drittel der Kreisfläche abdecke. Auch habe der Landkreis das Krankenhaus mit dem "Masterplan IT" einbezogen, um im Landkreis einen einheitlichen Standard zu schaffen. Stockach argumentiert zudem damit, dass die Stadt rund acht Prozent der Kreisumlage finanziert, aus der heraus dann aber Zuschüsse nur dem GLKN zukommen.
Landrat Zeno Danner wiederholte seinen Standpunkt mehrfach, auch bei einem Auftritt im Stockacher Gemeinderat, indem er vertrat, dass der Gesundheitsverbund den Bedarf für den ganzen Landkreis abdecken könne, es aus seiner Sicht das Stockacher Krankenhaus nicht brauche. Dieser Standpunkt des Beklagten hatte sich beim Verwaltungsgericht offensichtlich durchgesetzt. Der Landkreis subventioniert mit seinem "Masterplan Bau" den Gesundheitsverbund seit Jahren mit hohen Summen und springt dabei wiederum für das Land ein, welches seiner gesetzlichen Verpflichtung für Investitionen in die Klinik-Infrastruktur nicht nachkommt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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