Leistungen des Sozialpasses werden verbessert
Ein nützlicher Helfer
Stockach (sw). Er hilft. Er ist nützlich. Er bringt was. Dennoch führt der Stockacher Sozialpass ein Schattendasein. Etwa 900 Personen in ungefähr 620 Bedarfsgemeinschaften könnten von seinen Vorteilen profitieren und Ermäßigungen auf verschiedene Angebote in Anspruch nehmen, erklärte Peter Fritschi vom städtischen Ordnungsamt bei einem Pressegespräch. Doch insgesamt wurden laut Elisabeth Braun vom Bürgeramt nur 407 Sozialpässe ausgestellt. Daher beschloss der Gemeinderat einige Änderungen zur Imageverbesserung - die Erweiterung des Kreises der Begünstigten, erhöhte Zuschüsse bei Vereinsmitgliedschaften und eine Anpassung an das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Dieses Beschlüsse werden nun zum 1. April umgesetzt.
Künftig können auch Bezieher von Wohngeld oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz den Stockacher Sozialpass bekommen. Bisher war das nur Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II und Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII möglich. Sie alle erhalten den Sozialpass schnell, problemlos und unbürokratisch: Einfach mit dem Leistungsbescheid und dem Personalausweis in das Bürgeramt im Stockacher Rathaus in der Adenauerstraße kommen! Dort wird die Karte für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ausgestellt
Und das lohnt sich. Es werden Ermäßigungen auf Besuche im Stadtmuseum, im Hallen- und im Freibad, bei Angeboten der Volkshochschule oder der Musikschule gewährt. Bisher wurden Vereinsmitgliedschaften mit bis zu einem Drittel des Beitrags gefördert - nun wurde der Betrag auf 50 Prozent der Jahresmitgliedschaft bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro angehoben. Die Erstattung erfolgt auf Antrag und unter Vorlage des Zahlungsnachweises.
Durch den Erlass des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes, der Kosten etwa für Schulspeisung oder Schulfreizeiten übernimmt, waren einige Vorteile des Stockacher Sozialpasses überflüssig geworden. Etwa die Zuschüsse für schulische Freizeiten. Darum wird nun ab Montag, 1. April, ein Zuschuss für außerschulische Freizeiten etwa von der Kolpingsfamilie oder vom Verein bewilligt. Die Förderung ist bis zu 50 Euro möglich.
Alle Begünstigten des Sozialpasses wurden laut Peter Fritschi angeschrieben und auf die Vorteile der Karte hingewiesen. Angeschrieben wurden auch die Vereine und andere Institutionen, die Partner bei den Errungenschaften des Sozialpasses sind. Die Verantwortlichen wurden gebeten, Berechtigte auf die Vergünstigungen des Sozialpasses hinzuweisen. Damit der nützliche Helfer aus seinem Schattendasein herauskommt.
Das Bürgeramt im Rathaus in der Adenauerstraße 4 in Stockach, das den Sozialpass ausstellt, hat montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 19 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Es ist unter der Rufnummer 07771/80 22 22, der Faxnummer 07771/8 02 88 88 oder buergeramt@stockach.de zu erreichen.
- Simone Weiß
Autor:Redaktion aus Singen |
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