Leserbrief von Carolin Gerspacher
"Warum einen Grünzug mit einem Gewerbegebiet versiegeln?«

Die Stadt Stockach will das Gewerbegebiet Himmelreich erweitern. Dafür wäre ein »Grünzugtausch« mit einer Fläche in Wahlwies nötig.  | Foto: swb-Bild: of
  • Die Stadt Stockach will das Gewerbegebiet Himmelreich erweitern. Dafür wäre ein »Grünzugtausch« mit einer Fläche in Wahlwies nötig.
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Stockach. Zu den Planungen für eine Erweiterung des Gewerbegebiet Himmelreich in Stockach-Hindelwangen wird uns geschrieben:

»In seinem Weihnachtsbrief 2021 im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Stockach betonte Bürgermeoster Rainer Stolz ausdrücklich das Ziel einer lebens- und liebenswerten Stadt. In diesem Anschreiben betont er, dass er beabsichtige, den Herausforderungen der klimatischen Veränderungen entschlossen zu begegnen. Ein wichtiges beispielhaftes Thema sei auch die Naherholung. Wie passt das zur Erweiterung einer Gewerbefläche in einem festgeschriebenen Grünzug, der von Gesetzes wegen gar nicht bebaut werden darf? Noch mehr Flächenversiegelung, noch weniger Naherholungsgebiete?
Obwohl Herr Stolz vehement verneint, dass in Stockach noch genügend Gewerbeflächen vorhanden sind, wirbt die Stadt Stockach auf der Homepage „Gewerbepark Bodensee“ mit der Erweiterung des Gewerbegebiets Blumhof, die „im Gange ist“. Wie kann für Gewerbeflächen geworben werden, die es scheinbar nicht mehr gibt? Mit dieser Werbung wird künstlich ein Bedarf erzeugt, der eventuell gar nicht besteht. Dazu stellt sich mir noch die Frage, warum wertvolle Gewerbeflächen für riesige Parkplatzflächen vergeudet werden. Warum ist es – wenn Gewerbeflächen knapp sind und per Gesetz dazu aufgerufen wird, Flächenversiegelung zu vermeiden - nicht möglich, zentral für Mitarbeiter und Kunden/Besucher ein mehrstöckiges Parkhaus in diesen Gewerbezonen zu errichten? Es würde Platz für neue Grundstücke entstehen, auf denen sich weitere Gewerbebetriebe ansiedeln könnten. Und damit könnte eine Nachverdichtung bestehender Gewerbegebiete stattfinden.
Dann noch eine Bemerkung zur Aussage von Gemeinderat Roland Fiedler. Laut Stellungnahme „Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband“ vom 21.07.2021 handelt es sich bei den betroffenen Flächen ausdrücklich um „gute bis sehr gute landwirtschaftliche Böden“. Wie kommt Herr Fiedler dazu, die betroffenen Ackerflächen als „nicht hochwertig“ zu bezeichnen, obwohl ihm diese Stellungnahme mit der Sitzungsvorlage zur Gemeinderatssitzung am 24.11.2021 vorlag? Meines Wissens ist Herr Fiedler weder Bodengutachter noch Landwirt, sondern Architekt. „Ein Schuft, wer Böses dabei denkt“? Woher kommen die Lebensmittel von Herrn Fiedler? Im Idealfall genau von diesen Ackerflächen. Oder ist es bei Herrn Fiedler evtl. wie mit dem Strom, der ja auch aus der Steckdose kommt? Kommen bei ihm die Lebensmittel auch direkt aus dem Supermarktregal?"

Carolin Gerspacher, Zizenhausen

Leserbriefe stellen nicht zwingend die Meinung der Redaktion des Wochenblatt's dar.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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