Ein Vermögensschaden von 900 Euro entstanden
Frau wird Opfer eines falschen Gewinnspiels
Stockach. Die freudige Mitteilung eines Geldgewinns 49.900 Euro als Teilnehmerin eines Cash-Gewinnspiels vermittelte eine unbekannte Anruferin am Dienstag telefonisch gegenüber einer 32-jährigen Hausfrau. Näheres werde die glückliche Gewinnerin anlässlich des Anrufs der Lotteriegesellschaft am Mittwochvormittag erfahren.
Der Anruf der Lotteriegesellschaft erfolgte wie angekündigt am Mittwoch, gegen 10 Uhr. Eine angebliche Frau Lübke teilte der Geschädigten mit, sie habe die hohe Geldsumme von 49.900 Euro gewonnen. Voraussetzung für die Auszahlung der Gewinnsumme sei die Begleichung der Notargebühren über 900 Euro durch die Einlösung der Guthaben-Codes von Geschenkkarten des Wertkarten-Anbieters "Steam". Die 32-jährige ließ sich täuschen, erwarb Wertkarten über die geforderte Summe und übermittelte die Codes der Wertkarten telefonisch an die angebliche Frau Lübke.
Diese angebliche Frau Lübke zeigte sich weiterhin gönnerhaft und meldete sich ein weiteres Mal telefonisch bei der 32-Jährigen. Sie entschuldigte sich für das angebliche Versehen der Lotteriegesellschaft, wo sich hinsichtlich der Gewinnsumme ein Zahlendreher eingeschlichen habe. Dies führe zu der nun noch erfreulicheren Mitteilung, dass der Gewinn nicht nur 49.900 Euro, sondern tatsächlich 94.900 Euro betrage. Die höhere Gewinnsumme erfordere jedoch die Überweisung der dafür vorgesehenen Sicherheitsgebühr über 5.480 Euro. Hierzu diktierte Frau Lübke ihrem Opfer die zur Überweisung erforderlichen Kontodaten.
Nachdem die Geschädigte einräumte, die finanziellen Mittel zur Begleichung der Sicherheitsgebühr nicht aufbringen zu können, erhielt sie einen weiteren Anruf eines Herrn Hoffmann von der Lotteriegesellschaft, der ihr offensichtlich eine Finanzierung zur Begleichung der Sicherheitsgebühr vermitteln wollte, was die Geschädigte letztlich stutzig machte.
Sie wandte sich an das Polizeirevier Stockach, wo sie darüber aufgeklärt wurde, Opfer einer mittlerweile sehr bekannten Betrugsmasche geworden zu sein. Das Polizeirevier Stockach leitete nach Klärung des Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen Bandenbetrugs ein. Letztlich ist der Geschädigten durch die Einlösung der Wertkarten-Codes der Geschenkkarten ein Vermögensschaden in Höhe von 900 Euro entstanden.
Informationen zum Schutz vor dieser Betrugsmasche werden im Internet durch die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder bereitgestellt:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen
- Graziella Verchio
Autor:Redaktion aus Singen |
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