Steinschlaggefahr wird als zu hoch bewertet
Ten-Brink-Weg am Hohentwiel bleibt dauerhaft gesperrt
Singen. Anlässlich des Blockschlagereignisses vom 26. April wurde die Gefährdungssituation für den Ten-Brink-Weg insgesamt beurteilt. Laut dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am Regierungspräsidium Freiburg besteht mit Blick auf Felsausbiss und Hangneigung für nahezu sämtliche Bereiche des Ten-Brink-Wegs eine potenzielle Gefährdung durch Stein- und Blockschlag,sodass einedauerhafte Sperrungdes Weges notwendig ist, wie nun die Stadt Singen und das Vermögens- und Bauamt des Landes in Konstanz informierten. Eine notwendige Umplanung der Wegeführung des Vulkanpfades sei bereits in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg in Arbeit.
Die potenzielle Gefährdung des Gebiets habe sich mit dem Blockschlagereignis im April dieses Jahres zu einer konkreten Gefährdung verdichtet, wobei es einem glücklichen Zufall geschuldet war, dass sich zum Zeitpunkt des Ereignisses kein Mensch im unmittelbaren Gefahrenbereich aufhielt und zu Schaden kam.
Für eine Beurteilung der konkreten Gefährdungssituation durch Stein- und Blockschlag für Leib und Leben müsste laut LGRB die komplette Felskulisse am Seil begangen werden. Dies würde bereits angesichts deren Größe und Weitläufigkeit sowie der schweren Zugänglichkeit einen immensen zeit- und kostenintensiven Aufwand bedeuten und mit Blick auf die in großen Teilen bestehende labile Felsstruktur nicht zuletzt mit einer erheblichen Gefährdung für die Begehenden einhergehen. Auch wären mit der Begehung der Felskulisse und einer Beseitigung des Bewuchses erhebliche Eingriffe in Flora und Fauna verbunden.
Für einen nicht abschätzbaren Zeitraum der Begutachtung müssten die sich darunter befindlichen Wege und die Hohentwiel Straße gesperrt werden, was wiederum weitreichende Folgen für den Besucherverkehr des Hohentwiels mit sich brächte.
Neben diesem kaum abschätzbaren Aufwand wären passive Sicherungen, wie etwa Schutzzäune (Hochenergiezäune), aber auch aktive Sicherungen in Gestalt von Vernagelungen, Trossenumgürtungen, Vernetzungen (mit hochfestem Stahldrahtgeflecht), Spritzbetonunterfütterungen und noch mehr notwendig.
Die Naturschutzverwaltung hat jedoch bereits betont, dass eine für die Verkehrssicherung notwendige massive Felssicherung durch Anker, Spritzbeton oder Ähnliches naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig sei.
Indem eine Beurteilung der konkreten Gefährdungssituation des Ten-Brink-Wegs durch Stein- und Blockschlag und sich daraus ergebende Sicherungsmaßnahmen nicht umsetzbar scheinen, stellt die dauerhafte Sperrung des Ten-Brink-Wegs nach Abwägung von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz (VBV) das einzige Mittel dar, auf die vorhandene Gefahrensituation verantwortungsvoll zu reagieren. Mildere Mittel, wie reine Gefahrenhinweise, hält VBV mit Blick auf das aktuelle Blockschlagereignis und den Umstand, dass nicht einschätzbar ist, wie hoch und akut die Stein- und Blockschlaggefahr für PassantInnen des Ten-Brink-Wegs tatsächlich ist, nicht für hinreichend geeignet und verantwortbar. Insbesondere, da aus Sicht von VBV aufgrund von Lage und Frequentierung als Publikumsmagnet auf eine erhöhte Sicherheitserwartung durch die PassantInnen geschlossen werden kann. Trotz vorhandener Warnschilder würden diese darauf vertrauen, dass ihnen in dieser Lage nur Wege eröffnet werden, wenn diese hinreichend sicher sind.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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