Arbeitsgruppe soll bei neuer Sondernutzungssatzung mithelfen
Nächste Neufassung nötig

Singen Satzung | Foto: Die Stadt Singen hat eine neue Sondernutzungssatzung beschlossen, die es aber weiter zu überarbeiten gilt. swb-Bild: Archiv
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Singen. Mit Urteil vom 8. Mai hat der Verwaltungsgerichtshof die Sondernutzungssatzung der Stadt Singen für unwirksam erklärt. Um nicht als »zahnloser Tiger« dazustehen, so Bürgermeisterin Ute Seifried im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, wurde einer Neufassung zugestimmt. Allerdings mit der Einschränkung, dass eine Arbeitsgruppe aus den Fraktionen eingerichtet würde, die bis Anfang November die »Übergangssatzung« noch einmal überarbeiten solle. Das war ein Antrag, den die FDP um Kirsten Brößke gemeinsam mit der Neuen Linie eingebracht hatte. Neu gefasst werden sollen beispielsweise die überbordende Warenauslage einzelner Händler sowie etwa die Regelung für Parteien vor den Wahlen. Zudem sollen noch Änderungswünsche von Singen Aktiv und dem City Ring berücksichtigt werden. Laut Dirk Oehle (Neue Linie) gelte es den Händler auch Möglichkeiten zu eröffnen und die Innenstadt neu zu beleben. Walafried Schrott (SPD) erwartet in der Arbeitsgruppe unterschiedliche Meinungen, über die der Gemeinderat dann entscheiden müsser. Der Gemeinderat bewilligte die Stzung mit der Klusel einstimmig.

In der Sitzung wurde deutlich gemacht, dass eine Außengastronomie nicht zwangsläufig, wie von der Stadt Singen gefordert, eine kostenlose Gästetoilette bereitstellen müsse. Deshalb hatte ein in der Innenstadt ansässiger Filialist geklagt und Recht zugesprochen bekommen.

- Stefan Mohr

Autor:

Redaktion aus Singen

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