Bewerbung für Förderung schon ab 15. September
Land greift jetzt Kommunen in der Flüchlingskrise unter die Arme

Die Solidaritätsaufrufe angesichts der Kriegs gegen die Ukraine sind überall präsent. Die Kommunen klagten freilich immer mehr über die fehlende Solidarität von Land und Bund angesichts der bevorstehenden Belastungen. | Foto: of/ Archiv
  • Die Solidaritätsaufrufe angesichts der Kriegs gegen die Ukraine sind überall präsent. Die Kommunen klagten freilich immer mehr über die fehlende Solidarität von Land und Bund angesichts der bevorstehenden Belastungen.
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Singen/ Kreis Konstanz. Das Land stellt einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für die Kommunen bereit, um sie beim Bau von Unterkünften für Flüchtlinge finanziell zu unterstützen. Die Landtagsabgeordnete Dorothea Wehinger freut sich darüber, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein entsprechendes Förderprogramm zur Errichtung von neuen Wohnungen zur Anschlussunterbringung auf den Weg gebracht hat. Davon können auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Konstanz profitieren: Bereits ab dem 15. September können sie sich bei der L-Bank um die Landeszuschüsse bewerben.

„Städte, Gemeinden und Landkreise können sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen auf die Unterstützung des Landes verlassen. Ein Zuschuss in Höhe von 80 Millionen Euro wird bereitgestellt. Dadurch können zahlreiche neue Häuser, Wohnungen oder Modulbauten errichtet oder saniert werden, um für die zahlreichen betroffenen Menschen ein Dach über dem Kopf zu bieten. Denn wir wissen: Vor Ort wird Wohnraum immer knapper – die Lösung schafft nun die Grundlage für neue Unterbringungsmöglichkeiten landesweit“, sagt Dorothea Wehinger.

Die beschlossene Förderung beträgt laut Dorothea Wehinger 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Falls das Gebäude aus vorgefertigten modularen Bauteilen zusammengesetzt wird, liegt der Zuschuss bei 825 Euro. Das Geld fließe auch dann, wenn Kommunen neuen Wohnraum erwerben oder durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden neue Wohnungen entstehen.

„Wichtig ist mir, dass das Förderprogramm eine hohe Verlässlichkeit und Verbindlichkeit bietet“, erläutert Wehinger. Und weiter: „So ist eine zehnjährige Zweckbindungsfrist und eine zwanzigjährige Haltedauer vorgesehen, um für geflüchtete Menschen Wohnungen, Häuser und Systembau zur dauerhaften Nutzung auch über die nächsten Jahre zu gewährleisten.“

Wöchentlich kommen momentan etwa 100 Personen in den Landkreis Konstanz. Im August waren es im Landkreis 376 Personen, davon 339 aus der Ukraine. Weit mehr als Hunderttausend ukrainische Flüchtlinge sind bis Ende August nach Angaben des Migrationsministerium in Baden-Württemberg erfasst worden. Die Gefüchteten, die derzeit zum größten Teil in Gemeinschaftsunterkünften durch den Landkreis unterbebracht sind, sollen spätestens nach sechs Monaten durch die Kommunén in eine Anschlussunterbringung kommen, sofern sie nicht selbst in der Zwischenzeit selbst eine Wohnung gefunden haben.

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Presseinfo aus Singen

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