Einrichtungsbezogenen Impflicht - Pflegesituation
Die Region fragt - Berlin antwortet

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Ein brennender Appell erreichte das Wochenblatt in diesen heißen Sommertagen von der Caritas Singen-Hegau bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese betrifft jene Mitarbeitenden in der Pflege, die nicht nachweisen können, dass sie geimpft
oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ihnen droht nun ein empfindliches Bußgeld oder gar ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot. Die Caritas SingenHegau befürchtet, dass nun weitere MitarbeiterInnen kündigen werden und ein Versorgungskollaps in der Pflege und in Einrichtungen für behinderte Menschen droht, denn der Personalmangel in den Einrichtungen der Caritas Singen-Hegau verschärft sich, betonte Vorstand Wolfgang Heintschel.

Die Region fragt

Zu diesem brisanten Thema fragte das Wochenblatt die drei Bundestagsabgeordneten Dr. Lina Seitzl (SPD), Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) und Andreas Jung (CDU):

1. Wie ist Ihre Position zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht?

2. Wie kann die Situation in der Pflege und in den Betreuungseinrichtungen für behinderte Menschen
wieder langfristig verbessert werden?

Lesen Sie dazu auch im Internet den vollständigen Brandbrief des Caritasverbandes Singen-Hegau.

Berlin antwortet

Lina Seitzl, SPD.  | Foto: Bild-Quelle: SPD
  • Lina Seitzl, SPD.
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Lina Seitzl, MdB SPD:
»Geimpfte sind nachweislich weniger infektiös und besser vor schweren Corona-Erkrankungen geschützt, auch bei den neuen Virusvarianten. Wir haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, um vulnerable Gruppen besser zu schützen. Im Gesundheitswesen Tätige haben täglich intensive Kontakte zu Personengruppen, für die eine Infektion mit COVID-19 ein hohes Risiko birgt. Daraus wächst für die Beschäftigten in allen medizinisch-pflegerischen Berufen eine besondere Verantwortung. Ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde zudem zu coronabedingten Mehrausfällen beim Personal führen. Wichtig ist es, dem Fachkräftemangel und der hohen Arbeitsbelastung in Pflegeberufen mit attraktiven Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen entgegenzuwirken. Das Pflegebonusgesetz und der steuerfreie Pflegebonus können dabei nur ein Anfang sein.
Im Koalitionsvertrag haben wir daher die Abschaffung von Ausbildungsgeldern, eine solide Ausbildungsvergütung, Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen inmitten ihres Erwerbsalters und die gezielte Förderung von ausbildenden Einrichtungen vereinbart. Auch durch Steuerbefreiungen für Zuschläge, Abschaffung von geteilten Diensten und Einführung von trägereigenen Springerpools für Ausfälle können wir bessere Bedingungen und Entlastung in Pflegeberufen schaffen.«

Ann-Veruschka Jurisch, FDP | Foto: Bild-Quelle: privat
  • Ann-Veruschka Jurisch, FDP
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Dr. Ann-Veruschka Jurisch, MdB FDP:
»Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte aus meiner Sicht nicht weiter fortgesetzt werden. Die Regelung wurde zu einer Zeit – auch von der FDP – verabschiedet, als noch die DeltaVariante vorherrschte und man davon ausging, dass eine Impfung das Übertragungsrisiko deutlich senkt. Damit wollte man in einer Krisensituation besonders gefährdete Menschen, zum Beispiel in Heimen, schützen. Das hat im Moment der Entscheidung Sinn ergeben, aber schon bald danach nicht mehr. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kann das ursprünglich bezweckte Ziel – ein verbesserter Schutz von Patienten und Heimbewohnern – nicht erreicht werden. Auch verhindert die Impfung nicht, dass Personal wegen einer eigenen Corona-Erkrankung ausfällt. (An dieser Stelle möchte ich aber klarstellen, dass die Impfung in der Regel zu signifikant milderen Verläufen führt und deshalb Impfen nach wie vor sehr sinnvoll und wichtig ist). Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist also rundum ein ungeeignetes Mittel. Ich hoffe, dass sich in der Koalition eine Mehrheit für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden lässt; die FDP regiert ja nicht alleine.«

Andreas Jung, CDU | Foto: Bild-Quelle: Michael Wittig
  • Andreas Jung, CDU
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Andreas Jung, MdB CDU:
»Vorneweg: Wer sich impfen lässt, schützt sich selbst und andere – diese Überzeugung war ausschlaggebend bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gesundheitsversorgung. Den Appell der Caritas nehme ich gleichwohl sehr ernst. Die Sorge um die personelle Ausstattung der Einrichtungen wurde mir schon zu deren Inkrafttreten auch von anderen Trägern geschildert. Bis zum heutigen Tag kann die Bundesregierung keine genauen Angaben über die Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht machen. Damit fehlen belastbare Informationen über die Wirkung dieser Maßnahme. Diese sind aber mit Blick auf die Frage einer Fortsetzung hinaus sehr relevant.
Mit unserer Fraktion haben wir deshalb Anfang Juli einen Antrag im Bundestag zur Vorbereitung auf den Herbst und zur Verbesserung des Pandemiemanagements gestellt. Darin fordern wir die Bundesregierung unter anderem auch dazu auf, dem Deutschen Bundestag bis zum 31. August 2022 einen Evaluationsbericht über die bisherige Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorzulegen.
Sollten keine eindeutigen Fakten für eine Verlängerung geliefert werden, spricht aus unserer Sicht viel dafür, die Maßnahme spätestens Ende des Jahres zu beenden. Wichtig ist – unabhängig davon – die ständige Weiterentwicklung aller Schutzmaßnahmen, etwa von Hygienekonzepten.«

Autor:

Redaktion aus Singen

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