Hallo und guten Tag
Wie verhindert man die Touristen?

Mein Kumpel Struppi machte  mit seiner Regierung einen Tagesausflug. Den fahrbaren Untersatz parkten sie in der Radolfzeller Mettnaustraße und zahlten auch brav die Parkgebühren für den ganzen Tag. Nichts Böses ahnend wanderte Struppi mit seinen beiden Chefs durch das Ried nach Markelfingen, weiter rund um den Mindelsee nach Möggingen. Über Güttingen ging es dann zurück nach Radolfzell. Zurück in der ehemaligen freien Reichsstadt führte sie der Weg in das Strandcaf©. In einer gemütlichen Kneipe beschlossen die Ausflügler den Tag mit einem zünftigen Vesper. Danach holten sie das Auto. Schon von weitem sah Struppis Chef einen hellblauen Zettel an der Windschutzscheibe. Das wird Reklame sein, schließlich haben wir den Parkschein gelöst und gut sichtbar in den Wagen gelegt. Das war Reklame und was für eine, erzählte Struppi. Die Werbung kam vom Ordnungsamt der Stadt Radolfzell. Die sehr geehrte Kraftfahrerin, der sehr geehrte Kraftfahrer, erhält in Kürze wegen eines hier begangenen Halt- bzw. Parkverstoßes eine schriftliche Verwarnung. Eine Äußerung, Stellungnahme oder Bezahlung ist erst danach möglich, lässt man Struppis Zweibeiner wissen. Abschließend grüßt freundlich der Gemeindevollzugsdienst. Wenige Tage später flatterte die schriftliche Verwarnung ins Haus meines Kollegen. Hier erfuhren Struppis Zweibeiner dann endlich welches Delikt sie begangen hatten. Es wurde Ihnen zur Last gelegt, am so und so vielten in der Mettnaustraße eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben. Die Beiden hatten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung geparkt und dummerweise zwei Parkplätze besetzt. Ich konnte das - ehrlich gesagt - kaum glauben. Struppis Chef würde nie bewusst gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen, der Mann ist die Korrektheit in Person. So ließ ihm denn die Angelegenheit auch keine Ruhe. Noch einmal ging es in Begleitung von Struppi und meiner Wenigkeit nach Radolfzell. Die besagten Parktaschen sind nur im hinteren  Bereich markiert. Fährt ein Zweibeiner in diese markierten Parkflächen sieht er in Fahrtrichtung keine Markierung. Erst nach dem Verlassen des Wagens kann er feststellen, ob er korrekt eingeparkt hat oder nicht. Außerdem muss Struppis Leithund die Feststellung des Gemeindevollzugsbeamten gegen sich geltend lassen, er hat Tage später keinerlei Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen. Unvollständige Parkflächenmarkierungen sind offenbar kein Grund auf die Verteilung von »Knöllchen« zu verzichten, denn nach § 41 Abs. 3, § 49 STVO und § 24 STVG ist der Gemeindevollzugsdienst im Recht. Tja, so ist das eben bei den Zweibeinern. Doch ganz verstehen kann ich die Zeller nicht. Die Stadt ist doch auf Touristen - auch Tagesausflügler - angewiesen. Diese Leute lassen doch einiges an Geld in der dortigen Gastronomie und in den Geschäften liegen. So kann ich dieses Programm des Gemeindevollzugsdienstes eigentlich nur als speziell aufgelegtes Tourismusverhinderungsprogramm der Stadt Radolfzell sehen. Ein selbständiger Tourismusfachmann hätte auch einen Zettel unter die Scheibenwischer geklemmt. Darauf hätte gestanden: Lieber Besucher unserer Stadt, es ist Ihnen sicher entgegangen, dass Sie versehentlich zwei Parkplätze belegt haben. Bitte beachten Sie künftig die Parkmarkierungen, da wir ansonsten eine schriftliche Verwarnung erteilen müssen. Das nennt man dann - nach meiner Kenntnis - Kunden- oder Besucherfreundlichkeit. Struppis Leithund hat aus der Geschichte gelernt. Die Kurstadt wird er künftig weiträumig umfahren und in seinem Freundes- und Bekanntenkreis wird er Reklame machen. Wie sich diese Werbung anhört, kann ich mir gut vorstellen.

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal, Ihr bunter Hund.

Autor:

Redaktion aus Singen

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